2020 war ein Schlüsseljahr für die Cum-Ex-Aufklärer
Im zu Ende gehenden Jahr fiel das erste Urteil in einem Cum-Ex-Strafprozess, es gab mehr Unterstützung für die Ermittler und neue Regeln, um die Verjährung von Fällen zu verhindern. Doch die große Frage bleibt: Werden die Drahtzieher der krummen Steuerdeals am Ende dafür gerade stehen?
Für die Ankläger startete das Jahr 2020 mit einem ersten, großen Erfolg: Im März ging der erste Cum-Ex-Strafprozess mit einem milden Urteil für geständige Angeklagte zu Ende. Die Privatbank M.M. Warburg wurde als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Mio. Euro aufgefordert - wogegen sie sich juristisch zur Wehr setzt.
Der Prozess gilt als Matrize für alles, was aus den Ermittlungsakten in Köln noch folgen soll, um einen der größten Steuer- und Bankskandale der jüngsten deutschen Wirtschaftsgeschichte aufzuklären. Rund 7 Milliarden Euro soll die "Cum-Ex"-Industrie vom Staat erbeutet haben.
Möglich wird die Aufklärung nur, weil Insider den Kölner Ermittlern genau berichten, wie die Netzwerke aus eingeweihten Händler und Bankern gestrickt wurden, die dann den Fiskus gezielt hinters Licht führten, um bei Aktiengeschäften rund um den Dividendenstichtag eine Steuerrückzahlung mehrfach zu erschleichen.
Köln: Epizentrum der Ermittlungen
In Köln, einem der zentralen Ermittlungsorte, haben sich in den vergangenen Jahren neben diesen brisanten Zeugenaussagen auch Aktenberge und Datenschätze aus diversen Razzien angehäuft - so große, dass Kritiker fürchten, die Ermittler aus NRW könnten der Informationsflut nicht mehr Herr werden. Mittlerweile wird allein dort gegen rund 1.000 Verdächtige in rund 70 Ermittlungsverfahren ermittelt - mit einer Mannschaft von nicht einmal 50 Aufklärern in Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung und Landeskriminalamt.
Zwar schlägt sich die Truppe um Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker bislang gut, auch weil sie den Pilotprozess klug eingefädelt hat und im Herbst - trotz Corona-Pandemie und trotz diverser Anträge gegen die Richterbank - bereits Prozess Nummer zwei ins Rollen bringen konnte. Doch eigentlich wird es erst jetzt für die Ermittler richtig spannend: Denn anders als im ersten Durchgang steht hier ein Ex-Warburg-Banker vor Gericht, der nicht aussagt und eine (Mit-)Schuld weit von sich weißt.
Die Privatbank M.M. Warburg spielt ohnehin eine Hauptrolle sowohl in den Bonner Strafprozessen, als auch im zweiten Untersuchungsausschuss, der sich um Cum-Ex-Geschäfte dreht. Letzterer hat Ende Oktober in Hamburg seine Arbeit aufgenommen und will die Frage klären, ob führende SPD-Politiker - unter ihnen der derzeitige Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz - Einfluss auf das Finanzamt genommen haben, um der in die Cum-Ex-Geschäfte verwickelten Warburg-Bank eine Steuernachforderung in zweistelliger Millionenhöhe zu erlassen.
Ein entsprechender Verdacht wurde durch Tagebucheinträge des Warburg-Miteigentümers Christian Olearius befördert, der sich unter anderem mit Scholz zu dem Thema getroffen hat. Die Bank selbst kündigte bereits an, vor dem Ausschuss aussagen zu wollen.
In solchen Dingen kooperativ, zeigt sich die Hamburger Privatbank bei der Verteidigung gegen die Cum-Ex-Vorwürfe bislang knallhart: Sie sieht sich selbst als Betrogene im Spiel um die Cum-Ex-Gewinne - und verklagt daher ihrerseits die Deutsche Bank.
In dem Streit geht es um eine Steuerschuld der Warburg Bank von rund 167 Mio. Euro, die aus Cum-Ex-Geschäften der Jahre 2007 bis 2011 stammt. Die Warburg Bank sah die Deutsche Bank in der Rolle als Depotbank des Verkäufers Icap in der Pflicht, die Kapitalertragssteuer aus mehr als 400 Aktientransaktionen an den Fiskus abzuführen. Von der Deutschen Bank forderte sie daher eine Kompensation, nachdem die Steuerschuld von Hamburger Finanzamt eingefordert wurde. Das sahen Frankfurter Richter in diesem Sommer aber anders - der Streit wird nun zum Bundesgerichtshof weitergereicht.
Der Fall zeigt, dass aus einstigen Handelspartnern längst erbitterte Gegner geworden sind. Die Rolle der Depotbanken, ohne deren aktives Zutun die Cum-Ex-Deals nicht möglich gewesen wären, rückt somit immer mehr in den Mittelpunkt - auch bei Steuerbehörden und Regressklagen vor Zivilgerichten.
So klagte etwa die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) gegen eine Tochtergesellschaft der französischen Bank Société Générale wegen einer Steuerforderung in Höhe von 23 Mio. Euro aus Cum-Ex-Geschäften - und scheiterte im Juli 2020 in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, weil die Richter die SocGen nicht als Depotbank, sondern als Broker einstuften.
Zudem klagt die Helaba gegen die Hypo-Vereinsbank (HVB), die als inländische Depotbank von Aktien(leer)verkäufern gewesen war. Zuletzt wurde außerdem bekannt, dass die Tochter der französischen Crédit Agricole, Caceis - einst als Depotbank in Cum-Ex-Geschäften der HVB tätig - ihrerseits nun rund 30 ehemalige Berater und Akteure auf die Zahlung von 300 Mio. Euro verklagt, unter ihnen auch einen der Kronzeugen der Staatsanwaltschaft Köln. Caceis musste 2019 wegen der Cum-Ex-Geschäfte Steuern in Höhe von 312 Mio. Euro zurück zahlen.
Und dann war da noch... die Sache mir der Verjährungslücke
Dass die Aufklärung im die Cum-Ex-Geschäfte auch politisch noch lange nicht erledigt ist, zeigt nicht nur der Start des Hamburger Untersuchunsgauschusses.
Auch anderweitig verfolgt das Thema Bundesfinanzminister Olaf Scholz weiterhin. Eigentlich wollte er sich selbst als Cum-Ex-Aufklärer präsentieren, als er mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz festschreiben ließ, dass auch in bereits verjährten Fällen Gewinne aus Steuergeschäften zurückgeholt werden können. Staatsanwaltschaften bekamen mit dem § 375a der Abgabenordnung (AO) die Möglichkeit, Erträge aus den Cum-Ex-Geschäften von Banken und anderen Beteiligten nach einer strafrechtlichen Verurteilung einzuziehen.
Ein Schuss, der nach hinten losging: Denn in einem anderen, neuen Paragrafen des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO) wurde gleichzeitig festgelegt, dass diese Regelung nur für Steueransprüche gilt, die am 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.
Erst durch harsche Kriktik der Opposition wurde das vermeintliche Schlupfloch für Cum-Ex-Sünder kurz vor Ende des Jahres doch wieder geschlossen.
Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack. So mutmaßen Opposistionspolitiker, die Ausnahmebedingung im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz sei aufgrund von lobbyistischen Bemühungen noch schnell ins Gesetz geschrieben worden. Was erneut die Rolle der Lobbyisten und Verbände in den Mittelpunkt rückt, die ihrerseits jahrelang eine wesentliche Rolle gespielt haben sollen, wenn es darum ging, Gesetzeslücken zugunsten der Cum-Ex-Geschäfte offen zu halten.
Und NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) warnt weiterhin vor der relativen Verjährung, die auch nach dem neuen Gesetz weiterhin bereits nach zehn Jahren eintrete. Im Jahr 2020 könnten also nur Ermittlungen zu Straftaten ab dem Jahr 2010 eingeleitet werden - viele vor diesem Zeitpunkt begangenen Straftaten blieben daher weiterhin im Dunkeln.
Sicher ist, dass im Januar ein weiterer Cum-Ex-Strafprozess starten soll: in Wiesbaden. Dort sollen auch zwei Männer vor Gericht kommen, die als wesentliche Strippenzieher hinter den Steuerdeals gelten: Der Ex-Top-Anwalt Hanno Berger und Ex-Investmentbanker Paul Mora.
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