Maple-Insolvenzverwalter verklagt Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfer von EY und des Insolvenzverwalter der Maple Bank stehe sich heute vor Gericht gegenüber. Es geht um Schadensersatz in Höhe von 195 Mio. Euro wegen der Cum-Ex-Geschäfte der Bank.
Logo der Maple Bank | Foto: (c) dpa
Logo der Maple Bank | Foto: (c) dpa

Heute hat in Stuttgart ein Prozess begonnen, in dem es um die Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte der ehemaligen Maple Bank geht. Kläger ist der Insolvenzverwalter der Bank, die über diese Geschäfte strauchelte.

Zunächst hatte der Insolvenzverwalter 95 Mio. Euro von EY gefordert, aber mittlerweile steht eine Schadensersatzforderung von 195 Millionen Euro im Raum.  Der Vorwurf: In ihrer Eigenschaft als Abschlussprüferin soll EY die Jahresabschlüsse der Maple Bank pflichtwidrig testiert und in ihrer Eigenschaft als Steuerberaterin die Maple Bank fehlerhaft beraten haben.

Crash über Cum-Ex

Die Maple Bank musste Insolvenz anmelden, nachdem im Herbst 2015 die Frankfurter Dependance der Bank zunächst durchsucht wurde. Damals gingen Fahnder dem Verdacht auf Steuerhinterziehung im großen Stil nach. Im Februar 2016 verhängte die Finanzaufsicht dann ein Moratorium über die Bank, es folgte die Insolvenz.

Hätten die Berater pflichtgemäß gehandelt, wären die Cum/Cum- sowie Cum/Ex-Geschäfte der Maple Bank unterblieben, ist Insolvenzverwalter Michael Frege überzeugt. Unter Berücksichtigung der Rückforderung von Kapitalertragssteuer-Erstattungen durch den Fiskus seien diese Geschäfte verlustreich gewesen und hätten letztlich zur Insolvenz der Maple Bank geführt. Außerdem will der Kläger die Schadenersatzpflicht in Bezug auf einen Teil der Geschäfte grundsätzlich festgestellt haben, ohne ihn konkret zu beziffern.

Mit ähnlichen Argumenten war Frege auch schon gegen die ehemaligen Anwälte der Bank von Freshfields Bruckhaus Deringer vorgegangen. Mit der Kanzlei einigte sich der Insolvenzverwalter aber bereits im vergangenen Jahr: 50 Millionen Euro zahlten die Anwälte, die bei den Cum-Ex-Geschäften flankierende Gutachten schrieben und sie so ermöglichten. Der Vergleich bedeute keine Anerkennung von Schuld, hieß es damals aus der Kanzlei.

EY lehnte Vergleich ab

Einen solchen Vergleich lehnte EY allerdings im Vorfeld ab und weist die Vorwürfe von sich. Das Verfahren in Stuttgart wird vor einer eigens auf Steuerberater- und Wirtschaftsprüferhaftung spezialisierten Zivilkammer geführt.

Der Fall Maple beschäftigt allerdings auch noch die Frankfurter Staatsanwaltschaft: Dort stehen ehemalige Manager der Bank und ihre Steueranwälte unter dem Verdacht der schweren Steuerhinterziehung. Sie sollen mit falschen Unterlagen einen Anspruch der Bank auf Steuerrückerstattungen in den Cum-Ex-Geschäften vorgetäuscht haben. Mitarbeiter von EY gehören nicht zu den dort Angeklagten.

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