(Aktualisiert: Vorschlag von NRW-Justizminister Peter Biesenbach)
Die schwarz-rote Koalition will ihre Gangart bei der Aufarbeitung des Cum-Ex-Steuerskandals verschärfen.
"Bei der Verfolgung von Cum-Ex-Taten und beim Rückholen der Steuermittel braucht es Konsequenz und Härte", sagte Unionsfraktionsvize Andreas Jung. Durch Cum-Ex-Geschäfte rechtswidrig erlangtes Vermögen müsse eingezogen werden, zum Jahresende dürften diese schweren Taten nicht verjähren.
SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, die Täter dürften die milliardenschweren Erträge ihres Steuerschwindels auf keinen Fall behalten dürfen.
Veruntreute Milliardengelder sollen länger als bisher möglich zurückgeholt werden können. Dafür soll künftig die Einziehung der rechtswidrig erlangten Gewinne auch in verjährten Fällen möglich sein. Daneben soll die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von zehn auf zwölf Jahre verlängert werden. FinanzBusiness hatte bereits ausführlich darüber berichtet, wie die Haftungslücke entstanden war und über die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, diese wieder zu schließen.
Scholz' Cum-Ex-Lücke bleibt erst mal bestehen
Scholz will verjährte Cum-Ex-Gewinne doch zurückholen
Scholz will Verjährung in Cum-Ex-Fällen stoppen
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) schlug daher zuletzt eine Gesetzesänderung im Jahressteuergesetz vor, um möglichst schnell eine neue Regelung zu schaffen.
Ursprünglich hatte sie geplant, die notwendige Gesetzesänderung im Zuge einer ohnehin angedachten Reform der Strafprozessordnung herbeizuführen.
Cum-Ex-Lücke soll zum Jahresende geschlossen werden
Bei "Cum-Ex"-Geschäften inszenierten Aktienhändler gegenüber dem Fiskus ein Verwirrspiel mit Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenansprüche - dadurch erstattete der Staat Kapitalertragssteuern gleich mehrfach, obwohl diese gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand ein immenser Schaden in Milliardenhöhe.
Wie die Lücke bei den Rückforderungen entstand
SPD-Fraktionsvize Post sagte, Rückforderungen seien bereits erheblich erleichtert worden. Gemeint ist die Einführung des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes. Dort wurde es Staatsanwaltschaften ermöglicht, die Gewinne aus diesen mittlerweile als illegal eingestuften Steuergeschäften zurückzuholen, Fristen für die Verjährung wurden verlängert.
Gleichzeitig entstand in diesem Gesetz aber eine Lücke bei der Verfolgung der Cum-Ex-Ansprüche, denn in einem anderen Paragraphen des Gesetzes wurde die Vermögensabschöpfung für Altfälle ausgeschlossen. Damit wäre ein großer Teil des Cum-Ex-Geldes aber faktisch für den Staat verloren gewesen.
Regierung macht sich für schnelle Lösung stark
Nun sollen laut Post in einem zweiten Schritt zügig weitere gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden, die eine noch weitergehende staatliche Einziehung der Cum-Ex-Gewinne ermögliche und die Verjährungsfristen zusätzlich verlängere. "Die Botschaft ist klar: Steuerbetrug an der Allgemeinheit darf sich nicht lohnen. Die Täter müssen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden."
Jung sagte: "Wir räumen die rechtlichen Hürden ab, die der Einziehung der Mittel aus verjährten Cum-Ex-Straftaten entgegenstehen und verlängern die Verjährungsfrist für besonders schwere Steuerhinterziehung von 10 auf 12 Jahre."
NRW macht mehr Druck
Für eine härtere Gangart hatte sich NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) ausgesprochen, der eine Bundesratsinitiative eingebracht hatte. Der Christdemokrat hatte sich für die Anhebung der Verjährung auf 15 Jahre ausgesprochen, nun sollen es 12 Jahre werden.
In einer Antwort auf die Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Düsseldorfer Landtag wies Biesenbach zuletzt darauf hin, dass in bestimmten Fallkonstellationen immer noch die Verjährung von Rückforderungen drohe.
Bei der Kölner Staatsanwaltschaft sind die bundesweit mit Abstand meisten Strafverfahren anhängig, weil das Bundeszentralamt für Steuern seinen Dienstsitz in Bonn hat - dafür ist die Schwerpunkteinheit aus Köln zuständig. Da die Zahl der Fälle dort stetig wächst, wurde auch die Anzahl der Ermittler zuletzt erhöht.
NRW macht Druck in Sachen Cum-Ex
Im bundesweit ersten Cum-Ex-Strafprozess hatte das Landgericht Bonn im März zwei britische Aktienhändler, die als Kronzeugen umfassend zur Aufklärung beigetragen hatten, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Es war das erste Mal, dass Cum-Ex als Straftat gewertet wurde. Das letzte Wort hierzu hat der Bundesgerichtshof - wann er entscheidet, ist noch unklar. Vor dem Landgericht beginnt in der kommenden Woche der zweite Cum-Ex-Prozess. Darin geht es um Geschäfte der Warburg-Bank.
Landgericht Bonn lässt Anklage gegen Warburg-Banker zu