Scholz will verjährte Cum-Ex-Gewinne doch zurückholen

Der Bundesfinanzminister will nun doch eine gesetzliche Grundlage schaffen, um auch das Geld aus verjährten Cum-Ex-Fällen zurückholen zu können.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt sich den Fragen im Deutschen Bundestag. | Foto: picture alliance / Flashpic
Bundesfinanzminister Olaf Scholz stellt sich den Fragen im Deutschen Bundestag. | Foto: picture alliance / Flashpic
Ulrike Barth mit Material von DPA

Mehrmals musste Olaf Scholz am Mittwoch (9. September) Rede und Antwort stehen -  und das zu einem Thema, das der Bundesfinanzminister längst für erledigt gehalten hatte. Es ging um seine Treffen mit dem Privatbanker Christian Olearius von der M.M. Warburg. Olearius soll Scholz häufiger getroffen haben, als bislang bekannt, um eine hohe Steuerrückforderung aus Cum-Ex-Geschäften abzuwehren. Die Gespräche fallen in einen Zeitraum, als Scholz Erster Bürgermeister von Hamburg war.

Im Cum-Ex-Skandal suchten Warburg-Banker die Hilfe von Olaf Scholz

Scholz hatte sich bereits in der Vergangenheit mehrfach für ein hartes Vorgehen in Sachen Cum-Ex ausgesprochen. Um so schwerer wog nun  der Verdacht, er könne daran beteiligt gewesen sein, eine Steuerrückforderung gegen die Warburg Bank auszuhebeln.

Sowohl im Finanzausschuss als auch in einer aktuellen Fragestellung im Deutschen Bundestag saß Scholz deshalb auf dem heißen Stuhl und musste sich erklären.

Scholz bestätigte zwar, sich als Hamburger Bürgermeister 2016/17 mehrmals mit dem Mitinhaber der Warburg Bank, Christian Olearius, getroffen zu haben. Konkrete Erinnerungen an die Gespräche habe er jedoch nicht.

"Es hat keine politische Einflussnahme auf die Entscheidung des Finanzamtes Hamburg gegeben - von mir nicht und auch von anderen nicht, da bin ich mir sehr, sehr sicher", so Scholz.  Von Seiten der FDP, Linkspartei und Grünen hagelte es aber auch danach Kritik an der Verteidigungslinie des SPD-Kanzlerkandidaten.

Korrektur des Steuergesetzes

Allerdings stellt der Finanzminister nun - wohl auch um jeglichen Verdacht der Einflussnahme von sich zu weisen - eine Gesetzeskorrektur in Aussicht, die die Einziehung von Gewinnen aus diesen Betrugsfällen auch nach einer steuerlichen Verjährung sicherstellen soll. Diese Initiative soll Scholz nach Medienberichten im Finanzausschuss in Aussicht gestellt haben.

Damit würde der Finanzminister einen "Fehler" in der Gesetzgebung korrigieren, der zuletzt für viel Aufsehen gesorgt hatte. Denn mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde mit dem Paragraf 375a eine neue Regelung in die Abgabenordnung eingefügt. Die Neuregelung soll es Staatsanwaltschaften ermöglichen, die Cum-Ex-Gewinne von Banken und anderen Beteiligten nach einer Verurteilung auch dann noch einzuziehen, wenn die Fälle steuerlich bereits verjährt sind.

Scholz will Verjährung in Cum-Ex-Fällen stoppen

Der Hinkefuß: Im gleichen Gesetz wurden Altfälle von dieser Regelung ausgenommen. Die neue Bestimmung sollte nicht für Fälle gelten, die zum 1. Juli 2020 steuerlich bereits verjährt waren. Somit wären aber viele Cum-Ex-Fälle ungeahndet geblieben. Händler und Banken hätten ihre Gewinne behalten dürfen. Das soll sich nun ändern.

Hartes Vorgehen gegen Cum-Ex-Sünder

Scholz bezeichnete die Cum-Ex-Geschäfte im Ausschuss als strafbar und eine "Riesensauerei". Er unterstütze die Anstrengungen der Behörden, die Gelder zurückzufordern. "Ich bin sicher, dass wir es schaffen werden, überall in Deutschland diejenigen zu kriegen, die etwas mit Cum-Ex zu tun haben", sagte der Minister.

Wie viele Banken das betreffen könnte, geht aus einer aktuellen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des FDP-Politikers Frank Schäffler hervor. Demnach wurden insgesamt 18 Banken wegen ihrer Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte näher untersucht.

„Insgesamt wurde bei rund 170 Personen die Verlässlichkeit zur Geschäftsführung näher geprüft. Knapp drei Viertel dieser Personen fallen nicht mehr unter die aufsichtliche Nachverfolgbarkeit, da sie nicht mehr aktiv tätig sind“, heißt es in der Antwort der Parlamentarischen Finanzstaatssekretärin Sarah Ryglewski (SPD) vom 9. September, aus der die Frankfurter Allgemeine Zeitung zitiert. In vier Fällen prüfe die Finanzaufsicht noch personenbezogene Maßnahmen.

Auch Warburg-Banker Olearius wurde einer solchen Prüfung unterzigen. Er hat deswegen bereits seinen Aufsichtsratsposten bei der Bank aufgegeben und auch Stimmrechte als Miteigner der Bank auf einen Stellvertreter übertragen.

Hauptgesellschafter der Warburg-Bank geben Stimmrechte ab

Dieser Beitrag hat Ihr Interesse geweckt: Melden Sie sich hier für unseren kostenlosen Newsletter an.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Die jüngsten FinanzBusiness-Artikel

Die GLS Bank ist bislang die einzige Bank, die Debitkarten aus Holz standardmäßig ausgibt. | Foto: GLS Bank

Zweifel an Nachhaltigkeit der neuen Genossen-Holzkarte

Für Abonnenten

Lesen Sie auch