Hauptgesellschafter der Warburg-Bank geben Stimmrechte ab

Christian Olearius und Max Warburg haben ihre Stimmrechte bei der Privatbank M.M. Warburg abgetreten. Knackpunkt sind erneut die Cum-Ex-Geschäfte der Bank.
Max Warburg, Bankier und Sohn von Eric M. Warburg, bei der Verleihung des Eric-M.-Warburg-Preises 2018 | Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa
Max Warburg, Bankier und Sohn von Eric M. Warburg, bei der Verleihung des Eric-M.-Warburg-Preises 2018 | Foto: picture alliance/Christoph Soeder/dpa

Der lange Schatten der Cum-Ex-Geschäfte holt die Hauptgesellschafter der Privatbank M.M. Warburg erneut ein. Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche haben Christian Olearius und Max Warburg entschieden, ihre Stimmrechte an Bevollmächtigte zu übertragen. Die ehemaligen Aufsichtsräte der Hamburger Bank halten jeweils 40 Prozent der Anteile.

Die Entscheidung, die Stimmrechte vorübergehend abzugeben, steht im Zusammenhang mit den Vorwürfen einer Beteiligung der Bank an den sogenannten Cum-Ex-Geschäften.

Bereits seit einigen Monaten wurde darüber spekuliert, ob Olearius und Warburg ihre Stimmrechte abgeben müssten, nachdem die BaFin die beiden bereits aus dem Aufsichtsrat der Bank verbannt hatte. Zwar wollte sich die Finanzaufsicht gegenüber FinanzBusiness nicht zu dem konkreten Fall äußern. Allerdings bestätigten Kreise, dass es unter anderem um die Frage geht, ob die beiden Eigner im Sinne der BaFin zum Führen einer Bank geeignet sind. Nun kommen die Olearius und Warburg einer möglichen "Enteignung" der Stimmrechte durch die Finanzaufsehern offenbar zuvor.

"Nachdem die BaFin den beiden Hauptgesellschaftern der M.M.Warburg aufgrund von aus Sicht der Gesellschafter unberechtigten Vorwürfen mit dem Entzug ihrer Stimmrechte gedroht hat, haben sich diese entschieden, ihre Stimmrechte bis auf weiteres jeweils an Bevollmächtigte zu übertragen", heißt es in einem Statement der beiden, das FinanzBusiness vorliegt.

Wer die Bevollmächtigten sind wurde nicht bekannt, aber diese seien "unabhängig, nicht weisungsgebunden und haben zugesagt, die Stimmrechte im besten Sinne der Bank auszuüben", so das Statement. Die Übertragung der Stimmrechte hat nach Informationen von FinanzBusiness bereits im Juli stattgefunden.

Das wirtschaftliche Eigentum bleibt unverändert bei Olearius und Warburg. Durch den Schritt "möchten die Gesellschafter weiteren Schaden, der durch eine langwierige Auseinandersetzung entstehen könnte, von der Bank abwenden und Freiraum für ihr weiteres Vorgehen erhalten“.

Aus Kreisen der Geschäftsführung heißt es, der vorsorgliche Schritt sei auch gemacht worden, um eine rechtliche Eskalation zu vermeiden. Wann die beiden ihre Stimmrechte wieder an sich ziehen könnten, sei zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

Auch Aufsichtsrat wurde bereits umbesetzt

Zum Jahresende 2019 wurden die beiden Haupteigner in dem Gremium ersetzt, weil die Finanzaufsicht BaFin Verstöße gegen die Vorschriften zur Führung von Banken ausgemacht hatte. Das soll auch Ergebnis einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfer von Deloitte sein, die die BaFin Anfang 2019 in Auftrag gab, wie die Süddeutsche Zeitung am 24. November 2019 berichtete.

Anfang 2020 soll die BaFin dann zudem mit dem Entzug der Stimmrechte gedroht haben. Damals ging man bei Warburg wohl noch davon aus, den Verlust der Stimmrechte juristisch abwehren zu können. Gegenüber FinanzBusiness wollte sich die Finanzaufsicht im konkretern Fall nicht äußern.

Anklageschrift liegt in Bonn

Anfang Juni hatte die Staatsanwaltschaft Köln zwei amtierende und zwei ehemalige Mitarbeiter der Bank wegen Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen angeklagt, allerdings wurde die Anklage bislang noch nicht vom Gericht zugelassen.

Warburg-Banker wegen Cum-Ex-Geschäften angeklagt

Zudem drohen der Bank aufgrund der Cum-Ex-Geschäfte mögliche Steuerückzahlungen in Millionenhöhe. Dafür hat sie zwar bereits Rückstellungen in Höhe von 62,6 Mio. Euro gebildet. Doch könnte die Summe mit Zins uns Zinseszins später auch deutlich höher ausfallen.

Privatbank M.M. Warburg rutscht 2019 tiefer in die roten Zahlen

Allein die Hamburger Finanzverwaltung verlangt wegen der Cum-Ex-Geschäfte für die Jahre 2007 bis 2009 Rückzahlungen in Höhe von 160 Mio. Euro von der Bank. Zudem hat das Landgericht Bonn die M.M. Warburg Mitte März zur Zahlung von 176 Mio. Euro an unrechtmäßig erlangter Steuererstattungen aufgefordert.

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