Hamburg fordert nun doch Steuerschuld von der M.M. Warburg

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften soll die Privatbank Steuern in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen, berichtet der "Spiegel".
Das Logo des Bankhauses M.M.Warburg & CO über dem Haupteingang | Foto: Picture-Alliance/ Axel Heimken
Das Logo des Bankhauses M.M.Warburg & CO über dem Haupteingang | Foto: Picture-Alliance/ Axel Heimken
Ulrike Barth, dpa

Die Hamburger Steuerbehörde verlangt von der Hamburger Privatbank M.M. Warburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften nun doch eine dreistellige Millionensumme zurück. Die Forderungen beziehen sich auf Cum-Ex-Geschäfte der Bank. Laut dem "Spiegel" handelt es sich um Rückforderungen aus den Jahren 2007 bis 2009 in Höhe von 160 Mio. Euro.

Ein Sprecher der Bank bestätigte am Mittwoch die Forderung der Hamburger Finanzbehörden, aber nicht die Höhe der Summe. Gegen die Steuerbescheide gehe die Warburg-Gruppe rechtlich vor, wie auch schon gegen Steuerbescheide für die Jahre 2010 und 2011 über etwa 50 Mio. Euro, gegen die bereits Einspruch erhoben wurde, so der Sprecher.

Fiskus reagiert spät

Die Finanzbehörde verwies am Mittwoch auf das Steuergeheimnis und machte keinen konkreten Angaben zu dem Besteuerungsverfahren. Die Steuerverwaltung behalte stets Entwicklungen der Rechtsprechung oder der Gesetzgebung im Auge, "die es ermöglichen können, vermeintlich verjährte Ansprüche doch noch realisieren zu können", teilte sie mit.

Die Cum-Ex-Geschäfte der Bank hatten vor der Bürgerschaftswahl im Februar für Turbulenzen gesorgt, weil Medienberichten zufolge die Finanzbehörde im Jahr 2016 eine Steuerschuld der Bank aus dem Jahr 2009 in Höhe von 47 Mio. Euro verjähren ließ.

So liefen die Cum-Ex-Geschäfte

Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden.

Die Warburg-Bank agierte bei diesen Geschäften sowohl als Verkäufer als auch als Käufer der Aktien.

Cum-Ex bereitet Warburg noch mehr Sorgen

Die Steuerrückforderung ist nicht das einzige Problem, das Warburg aufgrund der Verstrickung in die Cum-Ex-Geschäfte hat. Vor dem Landgericht Bonn wurde die Bank in einem Strafverfahren gegen zwei Händler im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften als sogenannte Einziehungsbeteiligte zur Zahlung von 176 Mio. Euro aufgefordert. Die Bank hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Aus ihrer Sicht sind die Jahre bis 2009 bereits verjährt. Außerdem könne nicht die gesamte Steuer abgeschöpft werden, da auch andere Akteure in die Geschäfte eingeschaltet waren.

Warburg Bank sieht sich im Recht

Zu keinem Zeitpunkt hätten die Warburg-Gruppe und die Warburg-Bank die Absicht gehabt, "steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen", heißt es in einer Erklärung der Bank. Insbesondere habe man nie die Absicht gehabt, Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand.

Die Warburg-Bank sieht dagegen die Deutsche Bank in der Pflicht, die ihrer Meinung nach die Kapitalertragsteuer hätte abführen müssen.

"Die Warburg-Bank hat den vollen Kaufpreis für die Aktien einschließlich des Kapitalertragsteueranteils in Höhe von EUR 169 Mio. an die Deutsche Bank AG als inländische Depotbank des Aktienverkäufers ICAP gezahlt", heißt es in einer Erklärung der Bank. Bereits im vergangenen Jahr hatte Warburg daher einen Zivilprozess gegen die Deutsche Bank angestoßen.

Rückstellungen gebildet

Trotz der strittigen Steuerforderungen sieht die M.M.Warburg & CO Gruppe GmbH keine Geschäftsrisiken auf das Geldinstitut zukommen. Zum 31. Dezember 2019 sei eine Rückstellung für operationelle Risiken von 62,7 Mio. Euro ausgewiesen worden. Außerdem hätten sich die Hauptgesellschafter verpflichtet, bis zu einem Betrag von 140 Mio. Euro die Gesellschaft von Risiken freizuhalten.

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