BaFin fordert Daten für geplantes Vergleichsportal ein
Die BaFin plant eine Vergleichswebsite für Girokonten und hat die Zahlungsdienstleister im Lande aufgefordert, ihre Daten vorzubereiten, wie sie selbst mtteilte. Im September 2024 müssen Zahlungsdienstleister die erforderlichen Daten über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP)-Portal der BaFin einreichen.
Bereits im April Testvoraussetzungen geschaffen
Bereits im April hat die Finanzaufsicht die Voraussetzungen geschaffen, dass Zahlungsdienstleister ihre Erstmeldung vorbereiten und testen können. Und dazu hat die BaFin nun explizit aufgerufen. Zunächst müssen sich die Zahlungsdienstleister registrieren und im MVP-Portal einen Zulassungsantrag für das Fachverfahren ”Vergleichswebsite für Zahlungskonten” stellen.
Die BaFin plant die kostenlose Website, ”um Verbrauchern in Deutschland eine bessere Vergleichsmöglichkeit zu bieten”, wie die Aufsicht es in einer Mitteilung formuliert.
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