Haftbefehl gegen Cum-Ex-"Mastermind"

Vielen, die mit Cum-Ex-Geschäften zu tun haben, gilt er als Spiritus rector dieser umstrittenen Steuer-Deals: Steueranwalt Hanno Berger. Nun hat das Landgericht Wiesbaden laut Medienberichten wohl einen Haftbefehl gegen "Mr. Cum-Ex" erlassen.
Haftbefehl in Sachen Cum-Ex (Symbolbild) | Foto: picture alliance/chromorange
Haftbefehl in Sachen Cum-Ex (Symbolbild) | Foto: picture alliance/chromorange

Vor acht Jahren setzte sich Hanno Berger in die Schweiz ab. Doch erst jetzt will ihn die deutsche Justiz wohl dazu bringen, sich einem Prozess in Deutschland zu stellen, der Berger und anderen Steuerhinterziehung in 13 Fällen vorwirft. Inhaltlich geht es dort um Geschäfte rund um den Dividendenstichtag, die der 2013 verstorbene Milliardär Rafael Roth über die Hypovereinsbank (HVB) abgewickelt hatte.

Die Staatsanwälte sehen in Berger eine Schlüsselfigur hinter diesen Cum-Ex-Geschäften. Das Landgericht Wiesbaden bezweifelt nun offenbar, ob sich Berger dem Gerichtsprozess stellen will, der Ende Januar 2021 beginnen soll.

Cum-Ex-Prozess in Wiesbaden wird verschoben  

Laut Recherchen von Süddeutscher Zeitung (SZ) und WDR ist der 69-Jährige nun bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben. Vor drei Jahren hatte das Gericht einen Haftantrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt noch abgelehnt. Das Landgericht Wiesbaden selbst wollte heute auf Nachfrage von FinanzBusiness in der Sache keine Auskunft erteilen.

Die SZ zitiert aber Bergers Anwalt Kai Schaffelhuber, der noch einmal bestätigt, was Berger selbst immer wieder gesagt hatte: Er wolle sich einem Prozess in Deutschland stellen: "Herr Berger hat bisher keinen Zweifel daran gelassen, dass er dann nach Deutschland kommt", so Schaffelhuber. Der Steueranwalt hatte stets seine Unschuld beteuert und sieht die Cum-Ex-Geschäfte bis heute nicht als illegal an. Berger gehöre aber der Covid-19-Risikogruppe an und habe dem Gericht Atteste vorgelegt, so Schaffelhuber: coronabedingt könne er nicht kommen. Das Gericht hatte aber wohl verlangt, Berger solle sich in Deutschland untersuchen lassen.

Hauptangeklagter im Cum-Ex-Steuerskandal meldet sich krank

Im nächsten Schritt könnte es einen internationalen Haftbefehl geben und einen Auslieferungsantrag an die Schweiz. Ob der erfolgreich sein kann, ist fraglich: Bei einfachen Steuerdelikten liefert die Schweiz nicht aus, sondern nur in "besonders schweren Fällen".

Ein solcher könnte eventuell eintreten, wenn auch die Staatsanwaltschaft Köln einen Haftbefehl gegen Berger vorantreibt. Denn auch dort wird gegen den ehemaligen Steueranwalt ermittelt, eine Anklage gegen ihn wurde vor kurzem eingereicht.

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