Hanno Berger, der Hauptangeklagte im Cum-Ex-Steuerskandal hat sich krank gemeldet und dürfte nicht am Prozess teilnehmen. Ihr Mandant sei krank, sagen seine Anwälte und verweisen laut einem Bericht des Handelsblatts auf ein entsprechendes Attest seiner Ärzte.
Bergers Gesundheitszustand mache ihn demnach dauerhaft verhandlungsunfähig. Deshalb schlügen seine Anwälte dem Landgericht Wiesbaden vor, es möge das Verfahren, das bereits 2012 begann, einzustellen. Auf Nachfrage des Handelsblatts zu dem Vorgang habe der Verteidiger nicht reagiert.
Prozess im Dezember zugelassen
Im Dezember 2019 hatte das Landgericht Wiesbaden die Anklage gegen Berger zugelassen. Im April 2020 sollte eine Vorbesprechung zu den Verfahrensabläufen stattfinden. Sie fiel corona-bedingt aus.
Der wahrscheinliche Verfahrensbeginn verzögerte sich so auf den 20. Oktober. Die Verteidiger sollten sich diesen Tag für den möglichen Beginn der Hauptverhandlung freihalten.
Hanno Berger, so meint sein Anwalt, wird dann aber fehlen. Der Mann, der sich für unschuldig hält, sei einfach nicht gesund genug, um seine Unschuld zu erläutern. Sollte das Gericht daran zweifeln, müsste es deutsche Amtsärzte auf eine Reise in das Schweizer Bergdorf Zuoz schicken.
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