Cum-Ex-Deals: Die Aufklärung der Steuergeschäfte geht nur schleppend voran
Laut einem Bericht des Handelsblatts versinkt die Kölner Staatsanwaltschaft in Fällen, in denen es um Steuergeschäfte geht, bei denen Investoren rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch hin und her schoben. Am Ende war dem Fiskus nicht klar, wem sie gehörten und er erstattete die Kapitalertragsteuer zurück, obwohl sie nur einmal gezahlt wurde. Im Jahr 2012 wurde den Cum-Ex-Deals mit einer Gesetzesänderung ein Riegel vorgeschoben.
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