Gericht versagt Helaba Entschädigung wegen Cum-Ex-Deals

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Schadensersatzklage der Landesbank gegen die Société Générale in Millionenhöhe abgewiesen.
Cum-Ex-Geschaefte an der Börse (Symbolfoto) | Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Cum-Ex-Geschaefte an der Börse (Symbolfoto) | Foto: picture alliance/Bildagentur-online

Dass die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte illegal waren, steht spätestens seit dem ersten Strafurteil des Landgerichts Bonn gegen beteiligte Banker fest. Der im März zu Ende gegangene Prozess machte auch klar, dass nicht nur Einzelpersonen wegen der Steuerdeals zur Rechenschaft gezogen werden. In dem Verfahren waren auch Banken, die sich an den Aktien-Kreis-Geschäften zu Lasten des Fiskus beteiligten, als "Einziehungsbeteiligte" hinzugezogen worden. Die Privatbank M.M. Warburg muss nach dem Willen des Gerichts eine Steuerschuld von 176 Mio. Euro nachzahlen.

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