Europäische Aufseher warnen vor den Risiken bei Zero-Brokern

Firmen und Investoren sollen sich gut überlegen, ob sie mit Anbietern zusammenarbeiten, deren Geschäftsmodell auf dem sogenannten "Payment for order flow" beruht. 
Boersenkurse mit starken Kursverlusten auf einem Smartphone. | Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt |
Boersenkurse mit starken Kursverlusten auf einem Smartphone. | Foto: picture alliance / Daniel Reinhardt |

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) warnt Unternehmen und Investoren vor Risiken, die sich aus dem sogenannten "Payment for order flow" (PFOF) ergeben.

Die Aufseher weisen in einer Mitteilung am Dienstag darauf hin, bei der Entgegennahme solcher Zahlungen zu bedenken, dass auch für diese Geldflüsse wichtige MiFID II-Verpflichtungen gelten, die eine Ausführung von Aufträgen im besten Interesse des Kunden sicherstellen sollen.

"Angesichts der schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes , die durch PFOF aufgeworfen werden, und der vielfältigen Anforderungen, die für sie gelten, ist es in den meisten Fällen unwahrscheinlich, dass die Entgegennahme von PFOF durch Firmen von Dritten mit der MiFID II und ihren delegierten Rechtsakten vereinbar ist", warnt die Esma.

Zero-Broker profitierten im Börsen-Boom

Im vergangenen Jahr hatte der Run auf die Börsen den Aufsehern deutlich vor Augen geführt, welche Gefahren PFOF mit sich bringt. Auch das EU-Parlament hat sich bereits mit der Zulässigkeit der Zero-fee-Broker beschäftigt.

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Vor allem in den USA sprangen viele Kleinanleger auf den Börsen-Boom auf, und vertrauten dabei häufig Anbietern, die mit Null-Kosten werben.

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Doch nicht nur dort sei diese Praxis ein wichtiger Faktor für die rasant steigende Aktivität von Kleinanlegern. "PFOF ist zwar weniger verbreitet als in den USA, wurde aber auch in einigen Mitgliedstaaten der EU beobachtet", schreibt die Esma. Daher bitten die EU-Aufseher ihre Kollegen in den nationalen zuständigen Behörden das Thema im Jahr 2021, spätestens aber Anfang 2022 stärker zu verfolgen.

Die deutschen Aufseher haben durch den Umbau der Bafin, das Thema Verbraucherschutz ohnehin schon recht weit oben aufgehängt.

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Die Entgegennahme von PFOF von Dritten durch eine Firma, die Kundenaufträge ausführt, sei ein "eindeutiger Interessenkonflikt zwischen der Firma und ihren Kunden, da sie einen Anreiz für die Firma darstellt, diejenige Drittpartei zu wählen, die die höchste Zahlung bietet, anstatt das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen", beschreibt die Esma das Problem. "Die Unternehmen müssen genau prüfen, ob sie durch die Entgegennahme der PFOF in der Lage sind, die einschlägigen MiFID II-Anforderungen zu erfüllen."

Mehr Transparenz gefordert

Vor allem soll der Kunde klarer vor Augen geführt bekommen, worauf er sich einlässt. Wenn Unternehmen, die etwa solche Anreizzahlungen von Ausführungsplätzen erhalten, diese besonders "prominenter oder ansprechend" auf ihren Seiten platzieren, ist dass den europäischen Aufsehern ebenfalls ein Dorn im Auge.

Die Praxis werfe Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes auf, so die Esma. "Durch die prominente Darstellung der Ausführungsplätze, die der Firma PFOF bieten, werden die Kunden systematisch dazu veranlasst, einen Ausführungsplatz zu wählen, der der Firma PFOF bietet."

Zudem müssen Unternehmen transparenter über die Art und Höhe dieser Anreizzahlungen informieren. "Die ESMA erinnert die Zero-Commission-Broker an die MiFID-II-Anforderung, ihren Kunden faire, klare und nicht irreführende Informationen zu geben und den Kunden über alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Dienstleistung und dem/den Finanzinstrument(en) zu informieren", heißt es in der Mitteilung.

Sonst könnten Anreize für ein "spielerisches oder spekulatives Verhalten von Kleinanlegern" geschaffen werden, da der falsche Eindruck entstehe, der Handel sei kostenlos.

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