BaFin wird von Beschwerden über Handelsstörungen bei Brokern im Gamestop-Hype überflutet

In den vergangenen Tagen sind bei der Aufsicht so viele Beschwerden über Broker eingegangen, dass die Behörde sie nicht mehr einzeln beantworten kann. Nun prüft die BaFin, ob es zu Marktmanipulation oder aufsichtsrechtlichen Verstößen kam.
Der Kurs der Gamestop-Aktie auf einem Smartphone | Foto: picture alliance / STRF/STAR MAX/IPx | STRF/STAR MAX/IPx
Der Kurs der Gamestop-Aktie auf einem Smartphone | Foto: picture alliance / STRF/STAR MAX/IPx | STRF/STAR MAX/IPx

Bei der BaFin haben sich offensichtlich so viele Anleger über ihre Broker beschwert, dass die Behörde nicht mehr hinterher kommt - und sich nun genötigt sah, öffentlich dazu Stellung zu nehmen.

"Wegen der außergewöhnlich hohen Zahl der eingegangenen Beschwerden wird die BaFin allerdings ausnahmsweise davon absehen, den Beschwerdeführern einzeln zu antworten", heißt es in einer Erklärung.  In vielen der eingegangenen Beschwerden ging es um die immer gleichen Bedenken und Fragen, denen die BaFin jetzt nachgehen will. Betroffen seien verschiedene Online-Broker, die der Aufsicht der BaFin unterliegen.

Nähere Details nannte die Behörde auf Nachfragen von FinanzBusiness nicht. Allerdings darf man davon ausgehen, dass die BaFin eine solche Meldung nicht veröffentlichen würde, würde es sich "nur" um einige hundert Beschwerden handeln.

Mahnung zur "störungsfreien" Dienstleistung

"Die Aufsicht hat die Unternehmen unverzüglich mit Nachdruck aufgefordert, die aufsichtsrechtlichen Anforderungen einzuhalten sowie ihren Kundinnen und Kunden sämtliche Dienstleistungen dem Aufsichtsrecht entsprechend und störungsfrei zur Verfügung zu stellen", heißt es in einer Erklärung der Behörde, die sich darüber hinaus aber nicht zu näheren Details der Prüfung äußert.

Allerdings wird in der Meldung der außergewöhnlich starke Handel auf "Plattformen deutscher Broker wie etwa Trade Republic" mit Aktien von GameStop, AMC Entertainment, BlackBerry, Nokia, Express und Bed Bath & Beyond ausdrücklich erwähnt.

Bereits vor einer Woche hatte die BaFin Trade Republic angemahnt, einen kurzzeitigen Handelsstopp wieder aufzuheben. Dort waren technische Probleme der Auslöser für den Handelsstopp. Bei dem britischen Broker Revolut, der auch in Deutschland verfügbar ist, konnten Kunden Gamestop und AMC-Aktien zeitweise nicht mehr handeln, weil der Broker-Dealer DriveWealth in den USA die Werte aufgrund der erhöhter Kapitalanforderungen des Clearinghauses nicht mehr angeboten hatte.

Auch die BaFin beobachtet den Gamestop-Hype, Broker melden Rekorde im Handel

Revolut-Kunden mussten auf den Handel mit Gamestop und AMC verzichten 

Zudem gehen die Aufseher Hinweisen auf Marktmanipulation nach. Die von den Kundenbeschwerden betroffenen Broker sollen nun gegenüber der BaFin zu den Kundenbeschwerden Stellung nehmen. Im Raume steht eine Verletzung des Aufsichtsrechts. Zudem weißt die BaFin darauf hin, dass Unternehmen Kunden über etwaige Interessenskonflikte informieren müssen.

Technische Probleme kommen unter die Lupe

"Überdies erwartet die BaFin von den Unternehmen, dass sie ihre Dienstleistungen auch dann stabil anbieten können, wenn die Märkte außerordentlich volatil sind", heißt es in der Mitteilung. Dafür müssten sie die erforderliche Infrastruktur schaffen. In diesem Zusammenhang gehen die Aufseher auch der Frage nach, ob es bei den Brokern Mängel in der Geschäftsorganisation gab und es deswegen zu technischen Störungen kam.

Findet die BaFin Anhaltspunkte dafür, darf das Unternehmen in einer gesetzten Frist erst einmal nachbessern. Ist man dazu nicht bereit oder in der Lage, kann die BaFin auch gegen die Geschäftsleiter vorgehen. Auch Vorwürfen über Marktmanipulation geht die Behörde nach - hier könnten im schlimmsten Fall Bußgelder und Erlaubnisaufhebungen drohen.

Zivilklagen sind nicht Sache der Behörde

Ausdrücklich weist die Behörde aber darauf hin, dass sie nicht für Schadensersatzansprüche zuständig ist. Einzelfälle seien Sache der Gerichte. "Ob ein Unternehmen im Einzelfall seine vertraglichen Pflichten gegenüber seinen Kunden erfüllt, kann die BaFin also weder entscheiden noch durchsetzen" heißt es in der Mitteilung.

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