Lambrecht will Pflicht zum Insolvenzantrag bis Ende März aussetzen

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will überschuldete Unternehmen noch länger von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreien. "Um pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen Zeit zu geben, sich durch das in vielen Branchen wieder anziehende Wirtschaftsgeschehen oder staatliche Hilfsangebote zu sanieren, werde ich vorschlagen, die Insolvenzantragspflicht für diese Unternehmen weiterhin bis Ende März 2021 auszusetzen", sagte Lambrecht der "Bild"-Zeitung (Samstag).
Die Regelung solle aber nur für Unternehmen gelten, die pandemiebedingt überschuldet, aber nicht zahlungsunfähig sind.
Koalitionspartner signalisiert Unterstützung
Bis Ende September ist die Pflicht über einen Insolvenzantrag ausgesetzt - damit aufgrund der Pandemie angeschlagene Firmen Luft bekommen, um staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben.
Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei signalisierte Unterstützung. Eine Verlängerung bis ins neue Jahr sei aus Sicht seiner Fraktion aber zu lang: "Bis Jahresende halte ich für eine angemessene Zeit. So sorgen wir dafür, dass Unternehmen, die eine Chance auf Genesung haben, sich weitere drei Monate erholen können."
Fast 150 große Unternehmen gingen im zweiten Quartal pleite
Insolvenzwelle droht
Am Montag (10. August) teilte das Statistische Bundesamt mit, dass im Mai 9,9 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen gemeldet wurden, als noch im Vorjahr. Die Amtsgerichte verzeichneten 1504 Unternehmenspleiten. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 3,1 Mrd. Euro. Ein Jahr zuvor waren es rund 2,5 Mrd..
Bei den Insolvenzverwaltern dürfte der Vorstoß auf Unverständnis stoßen. "Das Insolvenzgeschehen als Seismograph der ökonomischen Entwicklung hat sich damit von der tatsächlichen Situation der deutschen Unternehmen entkoppelt", schreibt dazu das Inkasso-Unternehmen Creditreform in seiner Analyse zum ersten Halbjahr 2020.
Demnach hätten die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen auch Unternehmen vor der Insolvenz geschützt, die eigentlich längst den Gang zu Gericht hätten antreten müssen.
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