Cum-Ex: Frankfurt bereitet Millionen-Steuerrückzahlung an Banken vor

Zwischen 200 Millionen bis 400 Millionen Euro aus der Gewerbesteuer sollen zurück an die Institute fließen, die Cum-Ex-Geschäfte rückabwickeln mussten.
Die Frankfurter City | Foto: picture alliance / imageBROKER | Schoening
Die Frankfurter City | Foto: picture alliance / imageBROKER | Schoening
dpa

Die Stadt Frankfurt stellt sich wegen des Skandals um Cum-Ex-Aktiendeals darauf ein, Banken Gewerbesteuern im dreistelligen Millionenbereich zurückzahlen zu müssen. Es könne sich um eine Summe von etwa 200 Millionen bis 400 Millionen Euro handeln, erklärte das zuständige Dezernat am Freitag auf Anfrage. Zuvor hatte die ”Wirtschaftswoche” darüber berichtet.

Berechnung der Summe läuft

Frankfurt müsse den Banken zu viel entrichtete Steuer erstatten, sagte Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff dem Blatt. Noch habe die Finanzverwaltung die Summe aber nicht vollständig berechnet. Frankfurt sei aber vorbereitet, ”jederzeit binnen drei Tagen einen dreistelligen Millionenbetrag erstatten zu können”.

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken Steuern erstatten, die sie nie bezahlt hatten. Rund um den Dividendenstichtag schoben mehrere Beteiligte Aktien mit (”cum”) und ohne (”ex”) Ausschüttungsanspruch hin und her. Dabei nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Fiskus über Jahre um Steuern zu prellen.

Geschäfte wurden rückabgewickelt

Weil Banken dadurch verbotenerweise hohe Gewinne machten, wurden Geschäfte rückabgewickelt. Rückwirkend sinkt so der Gewinn der Banken und damit auch die Grundlage für die Gewerbesteuer. Andererseits gab es auch Straf- und Steuernachzahlungen der Banken.

Cum-Ex gilt als größter Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte. Viele Banken sind darin verstrickt. Dem Fiskus entstand wegen der Geschäfte geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 wurde das Schlupfloch geschlossen.

Schaden im ’Cum-Ex’-Steuerskandal dreimal so hoch wie gedacht

Im Sommer 2021 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind. Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten die Affäre seit Jahren auf.

BGH bestätigt erstmals Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

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