
Im Streit um die Frage, wer für einen entstandenen Schaden aus Cum-Ex-Geschäften gerade stehen sollte, hatte die Helaba sich in den vergangenen Jahren kämpferisch gezeigt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sollte den Streit zwischen ihr und der Société Générale als Rechtsnachfolgerin der Fimat klären. Die war bei den sogenannten Cum-Ex-Geschäften der Helaba als Depotbank aufgetreten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hatte die Klage der Helaba gegen die Société Générale auf Zahlung von rund 23 Mio. Euro abgewiesen (Az.: 1 U 111/18). Das Urteil in der ersten Instanz war hingegen zugunsten der Helaba ausgefallen.
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