BGH bestätigt erstmals Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften

Mit dem Urteil bestätigen die Richter, dass die Deals illegal waren. Es hat Signalwirkung für viele andere Prozesse gegen Banker und Berater, die an dem Griff in die Staatskasse beteiligt waren.
Der Bundesgerichtshof. | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt
Der Bundesgerichtshof. | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt
Ulrike Barth, Reuters

Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals die Strafbarkeit der Geschäfte bestätigt. In dem ersten höchstrichterlichen Urteil entschieden die Richter in Karlsruhe, dass es sich bei den Cum-Ex-Geschäften von Investoren und Banken um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Auch die Gewinne aus den Geschäften können laut BGH eingezogen werden.

Damit bestätigten die BGH-Richter ein Urteil des Landgerichts Bonn vom März 2020. Dort waren zwei geständige ehemalige HVB-Händler wegen Steuerhinterziehung beziehungsweise Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. An dem Verfahren war auch die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg beteiligt, die sich in diesem Zusammenhang gegen die Einziehung von rund 176 Mio. Euro wehrt.

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten.

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