Im Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden hat der Angeklagte aus dem ersten Cum-Ex-Prozess als Zeuge ausgesagt und den inzwischen verstorbenen Investor Rafael Roth schwer belastet, dies berichtet die Börsen-Zeitung.
Der Angeklagte Martin S, der gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Bonn in Revision gegangen ist, schilderte, wie die Cum-Ex-Geschäfte in der Hypovereinsbank (HVB) umgesetzt wurden.
Nachforderungen von einem Drittel des Gewinns
Martin S. ließ keinen Zweifel daran erkennen, dass Roth den Mechanismus der Cum-Ex-Geschäfte durchschaut haben muss, so die Börsen-Zeitung. Er verweist auf ein Gespräch ab, das Ende 2006 stattfand und in dem Roth und sein Steuerberater Hanno Berger gegenüber der HVB Nachforderungen stellten. "Roth erwartete, dass er ein Drittel des Profits oder sieben Prozent der Dividenden erhalten sollte", sagte Martin S.
Da sieben Prozent einem Drittel des damaligen in Deutschland geltenden Kapitalertragsteuersatzes von 21,1 Prozent entspricht, sei klar, dass der damals 73-jährige Roth verstanden habe, dass der Gewinn aus den Cum-Ex-Geschäften einzig und allein aus der Erstattung der zuvor nicht gezahlten Kapitalertragsteuer stammte.
Auch HVB-Manager informiert
Daraus, dass die HVB auf diese Forderung einging, schließt laut Börsen-Zeitung der frühere Wertpapierhändler zudem, dass auch die beteiligten HVB-Manager informiert waren.
Der Steuerberater Hanno Berger wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht und wurde mittlerweile festgenommen.
Hanno Berger in der Schweiz festgenommen