BGH-Strafrichter verkünden Urteil zu 'Cum-Ex'-Geschäften am 28. Juli

Das Karlsruher Gericht äußert sich erstmals zur Strafbarkeit der Transaktionen. Entschieden wird über die Revision zweier zu Bewährungsstrafen verurteilten Börsenhändler.
Der 1. Strafsenat des BGH, während der öffentlichen Hauptverhandlung zu 'Cum-Ex'-Deals. | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt
Der 1. Strafsenat des BGH, während der öffentlichen Hauptverhandlung zu 'Cum-Ex'-Deals. | Foto: picture alliance/dpa | Christoph Schmidt
dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 28. Juli erstmals zur Strafbarkeit von "Cum-Ex"-Aktiengeschäften mit Milliardenschäden für die Steuerkasse äußern. Dann wollen die obersten Strafrichter über die Revisionen zweier vom Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilter Börsenhändler entscheiden. Das kündigte der Senatsvorsitzende nach der Hauptverhandlung am Dienstag in Karlsruhe an.

BGH überprüft erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften  

An dem Verfahren ist auch die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg beteiligt, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Mio. Euro wehrt (Az. 1 StR 519/20).

Transaktionen rund um den Stichtag

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben.

Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Bis zum Bonner Urteil im März 2020, dem ersten in dem Komplex, war offen, ob sie damit nur ein Schlupfloch ausnutzten - oder strafbare Steuerhinterziehung begingen.

Jetzt teilen

Zum Newsletter anmelden

Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen Ihrer Branche.

Newsletter-Bedingungen

Lesen Sie auch