
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich am 28. Juli erstmals zur Strafbarkeit von "Cum-Ex"-Aktiengeschäften mit Milliardenschäden für die Steuerkasse äußern. Dann wollen die obersten Strafrichter über die Revisionen zweier vom Landgericht Bonn zu Bewährungsstrafen verurteilter Börsenhändler entscheiden. Das kündigte der Senatsvorsitzende nach der Hauptverhandlung am Dienstag in Karlsruhe an.
BGH überprüft erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften
An dem Verfahren ist auch die in den Cum-Ex-Skandal verwickelte Privatbank M.M. Warburg beteiligt, die sich gegen die Einziehung von rund 176 Mio. Euro wehrt (Az. 1 StR 519/20).
Transaktionen rund um den Stichtag
Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben.
Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Bis zum Bonner Urteil im März 2020, dem ersten in dem Komplex, war offen, ob sie damit nur ein Schlupfloch ausnutzten - oder strafbare Steuerhinterziehung begingen.
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