BGH überprüft erstes Strafurteil wegen Cum-Ex-Geschäften

Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit dem ersten Strafurteil gegen Beteiligte an Cum-Ex-Geschäften. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.
Der Eingang des Landgerichts Bonn. | Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg
Der Eingang des Landgerichts Bonn. | Foto: picture alliance/dpa | Oliver Berg
Ulrike Barth, dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft am Dienstag (10.30 Uhr) zum ersten Mal eine strafrechtliche Verurteilung wegen Cum-Ex"-Aktiengeschäften zulasten der Steuerkasse.

Das Landgericht Bonn hatte im März 2020 zwei Londoner Börsenhändler zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Einer von ihnen soll 14 Mio. Euro zurückzahlen - seinen Anteil an den Profiten. Von der in den Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg sollten rund 176 Mio. Euro eingezogen werden. (Az. 1 StR 519/20).

Erstes Strafurteil in Sachen Cum-Ex

Mit Cum-Ex-Deals hatten Investoren, Banken und Aktienhändler den deutschen Fiskus über Jahre um etliche Milliarden Euro geprellt. Dabei wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch um den Stichtag hin- und hergeschoben. Für diese undurchsichtigen Transaktionen ließen sich die Beteiligten Kapitalertragssteuer erstatten, die sie nie gezahlt hatten. Bis zum Bonner Urteil war offen, ob sie damit nur ein Steuerschlupfloch ausnutzten - oder strafbare Steuerhinterziehung begingen.

Dass der BGH schon ein Urteil verkündet, ist möglich, bei der komplexen Materie aber eher unwahrscheinlich. Revision eingelegt haben beide Angeklagte, die Bank und die Staatsanwaltschaft.

Bonner Prozessmaschine stockt

In Bonn werden besonders viele Cum-Ex-Fälle aufgearbeitet, weil die für sie zuständige Staatsanwaltschaft Köln bei dem Thema besonders aktiv ist.

In einem weiteren Prozess vor dem Bonner Landgericht war auch der ehemalige Generalbevollmächtigte der M.M. Warburg schuldig gesprochen worden. Auch er hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Ehemaliger Warburg-Banker im Cum-Ex-Prozess zu Haftstrafe verurteilt

Im Cum-Ex-Verfahren Verurteilter legt Revision gegen den Schuldspruch ein 

Ein drittes Verfahren konnte in der vergangenen Woche nicht wie geplant starten, weil der Angeklagte sich weigerte zum Prozess zu erscheinen. Gegen ihn wurde mittlerweile ein Haftbefehl erlassen.

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