Im Cum-Ex-Verfahren Verurteilter legt Revision gegen den Schuldspruch ein

Ein in dieser Woche vom Landgericht Bonn im Cum-Ex-Verfahren verurteilter ehemaliger Mitarbeiter hat Revision gegen den Schuldspruch beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Das berichtet die Börsen-Zeitung.
Nach Angaben seines Verteidigers Thomas Fischer hat der Angeklagte am Mittwoch Rechtsmittel gegen das Urteil (Az.: 62 KLs 1/20) eingelegt. In nächster Instanz wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) damit befassen, wobei es ausschließlich um die Frage gehen wird, ob das erstinstanzliche Urteil in einem von Rechtsfehlern freien Verfahren zustande gekommen ist, schreibt die Börsen-Zeitung.
Das Landgericht habe den Deutschen am Dienstag wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen schuldig gesprochen, so eine Gerichtssprecherin. Zwei Monate der Strafe gelten den Angaben zufolge schon als vollstreckt, weil sich das Verfahren über einen langen Zeitraum hingezogen hatte.
Des Weiteren wurde gegen den Angeklagten die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 100.000 Euro als Gesamtschuldner angeordnet, hieß es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Bonn.
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