Angeklagter will nicht zum Cum-Ex-Prozess kommen

Ein wegen Cum-Ex-Steuerdeals angeklagter Ex-Banker will nicht zu einem Strafprozess nach Bonn kommen, sondern in seinem Heimatland Schweiz bleiben. Einen entsprechenden Anwaltsbrief habe man erhalten, sagte eine Sprecherin des Bonner Landgerichts am Dienstag.
Der für den kommenden Dienstag geplante Verhandlungsauftakt bleibt aber als Termin bestehen, die zuständige Kammer berate aber über das weitere Vorgehen in dem Verfahren (Aktenzeichen 63 KLs 1/20).
In dem mittlerweile dritten Prozess dieser Art vor dem Landgericht Bonn soll es um Geschäfte der schweizerischen Privatbank J. Safra Sarasin gehen. Der nun angeklagte ehemalige Angestellte der Bank hatte dort vor rund zehn Jahren prominente Kunden beraten.
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug
Dem Ex-Banker wird die Beteiligung an 69 Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung im Zeitraum von Ende 2010 bis Mai 2016 vorgeworfen. Dabei sollten 461 Mio. Euro an Steuererstattungen fließen, aber nur eine Mio. Euro wurde ausgezahlt. Außerdem halten die Ankläger dem Mann gewerbsmäßigen Bandenbetrug in drei Fällen vor.
Cum-Ex-Prozess gegen ehemaligen Sarasin-Banker startet im Juni
Der ehemalige Sarasin-Banker ist nicht der einzige Angeklagte, der lieber in der Schweiz bleibt, als sich einem Prozess in Deutschland zu stellen. Auch der bekannte Steueranwalt Hanno Berger konnte bislang seine Beteiligung an einem Strafverfahren in Wiesbaden vermeiden, ebenso wie der ehemalige Investmentbanker Paul Mora, der sich in seinem Heimatland Neuseeland aufhalten soll und nach dem international öffentlich gefahndet wird.
Hanno Berger droht die Auslieferung
Ehemaliger Banker Paul Mora wird jetzt mit internationalem Haftbefehl gesucht
Vor gut einem Jahr endete am Bonner Landgericht der erste Cum-Ex-Strafprozess mit einem Schuldspruch, zwei ehemalige britische Aktienhändler wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Vergangene Woche verurteilte das Gericht einen ehemaligen Banker zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren.
Ehemaliger Warburg-Banker im Cum-Ex-Prozess zu Haftstrafe verurteilt
Bei "Cum-Ex"-Geschäften schoben Banken, Investoren und Fonds rund um den Dividendenstichtag Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin und her. Das Ziel: Steuern erstattet bekommen, die gar nicht gezahlt worden waren. Der Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge insgesamt einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag ein.
Lange war unklar, ob das nur dreiste Abzocke unter Ausnutzung eines Schlupflochs im Gesetz oder eine Straftat war. Nach den ersten Urteilen ist letzteres so gut wie sicher. Das finale Wort hierzu hat aber der Bundesgerichtshof am 15. Juni.