Im Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte häufen sich die Anzeigen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Bei der Financial Intelligence Unit (FIU), einer Spezialeinheit des Zolls, hätten Geldhäuser eine dreistellige Zahl solcher Anzeigen gestellt, berichtete das "Handelsblatt". Ein Behördensprecher wollte die Zahl nicht kommentieren. Es handele sich bei den Anzeigen aber um Fälle im Zusammenhang mit Cum-Ex-Aktiengeschäften.
Die dabei erfolgten Hinterziehungen von Kapitalertragssteuern seien "taugliche Vortaten einer Geldwäsche", hieß es. Die FIU ist keine Ermittlungsbehörde, prüft aber die vorliegenden Anzeigen. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass Geld gewaschen wurde, schaltet sie die zuständigen Staatsanwaltschaften ein.
Ein FIU-Sprecher teilte mit, die Behörde habe für schwere Steuerstraftaten einen "Risikoschwerpunkt" geschaffen. "Zugehörige Sachverhalte werden priorisiert behandelt." Banken sind bei einem internen Verdacht von Geldwäsche verpflichtet, diesen anzuzeigen.
Razzien in zahlreichen Banken
Bei den Geschäften wurden Aktien mit ("Cum") und ohne ("Ex") Dividendenanspruch rund um den Stichtag der Ausschüttung hin- und hergeschoben - ein Verwirrspiel, um Behörden zu täuschen. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand so ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.
Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte bundesweit arbeiten den Cum-Ex-Skandal seit Jahren auf. Dabei kam es immer wieder zu Razzien bei Banken.
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Im vergangenen Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Cum-Ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar sind. Es gilt als größter Steuerskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte.