Cum-Ex: Warburg Bank legt Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil ein

Die Bank steht wegen ihrer Verwicklungen in die Cum-Ex-Geschäfte unter Druck. Nun wehren sich das Institut sowie die Miteigentümer Max Warburg und Christian Olearius gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Anwalt Peter Gauweiler. | Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
Anwalt Peter Gauweiler. | Foto: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow
dpa

Die in die "Cum-Ex"-Affäre verwickelte Warburg Bank und ihre Eigentümer Max Warburg und Christian Olearius haben Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) eingelegt.

In dem Ende Juli gesprochenen Urteil hatte der BGH einen Spruch des Landgerichts Bonn gegen zwei Ex-Börsenhändler aus London bestätigt und damit erstmals höchstrichterlich die Strafbarkeit sogenannter Cum-Ex-Geschäfte festgestellt.

Das BGH-Urteil zu Cum-Ex gibt Ermittlern Auftrieb

BGH bestätigt erstmals Strafbarkeit von Cum-Ex-Geschäften 

Dabei seien Warburg und Olearius in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention garantierten Rechten verletzt worden, sagte Anwalt Peter Gauweiler vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Deshalb sei am Donnerstag Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Den Bankeigentümern sei in dem Urteil das Grundrecht auf ein faires Verfahren und die Unschuldsvermutung verweigert worden, da darin insbesondere in Bezug auf Olearius "abschließende Festlegungen zu dessen angeblicher strafrechtlicher Schuld" enthalten seien, ohne dass diese zuvor in einem rechtsstaatlichen Verfahren festgestellt worden sei, sagte Gauweiler.

BGH: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Der BGH hatten entschieden, dass bei "Cum-Ex"-Geschäften der Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt ist und zudem bestätigt, dass die Warburg Bank mehr als 176 Mio. Euro zurückzahlen muss. Das Hamburger Bankhaus hatte die Forderungen zwischenzeitlich bereits beglichen, ohne dass damit ein Schuldeingeständnis verbunden gewesen sei, wie die Bank stets betont hatte. Auch hatte sie angekündigt, weiter gegen die Steuerbescheide vorzugehen.

Die Bank und ihre Eigentümer forderten in ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nun die Aufhebung des BGH-Urteils und die Rücküberweisung an den Bundesgerichtshof, sagte Gauweiler.

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