Verteidigung sieht Falschaussage des Kronzeugen im zweiten Cum-ex-Prozess

Beim gestrigen Prozesstag zum aktuellen Cum-ex-Strafprozess hat die Verteidigerin des Hauptangeklagten, dem früheren Generalbevollmächtigten der Privatbank M.M. Warburg, fünf Beweisanträge gestellt. So geht es aus einem Gerichtsbericht der Süddeutschen-Zeitung hervor.
Christian S. ist wegen Steuerhinterziehung in 13 schweren Fällen angeklagt. Der Schaden wird mit 325 Mio. Euro beziffert.
Angeklagter schweigt bei Auftakt zum zweiten Cum-Ex-Strafprozess in Bonn
Verteidigerin Alexandra Schmitz soll dem Zeitungsbericht zufolge in der gestrigen Sitzung des Landgerichts Bonn unter anderem die Aussage des Kronzeugen kritisiert haben. Dieser habe mindestens eine Falschaussage getätigt und sei durch seine Mitwisserschaft befangen.
Kronzeuge belastet Ex-Warburg-Banker und auch dessen Chef
Darüber hinaus sieht Schmitz bei dem im Jahr 2017 mit dem Fall befassten Staatsanwalts ein Fehlverhalten. Aus Aktenvermerken des Finanzamts in Hamburg gehe hervor, dass der Staatsanwalt mit der Entscheidung der Behörde einverstanden sei, zum damaligen Zeitpunkt kein Geld von der Privatbank zurückzufordern. Demnach habe ihr Mandant nicht wissen können, dass seine GEschäfte vorsätzlich falsch seine.
Tagebuch-Einträge von Ex-Warburg-Chef
Zudem brachte sie die als Depotbank agierende Deutsche Bank ins Gespräch. Schmitz' Meinung nach wurde "einseitig" ermittelt und der Vorwurf des Vorsatz bei Warburg sei demnach wohl nicht haltbar.
An einem der nächsten Prozesstage will die Verteidigung von S. zudem aus Tagebüchern von Ex-Warburg-Chef Christian Olearius vorlesen. Die Notizen sollen den Angeklagten S. entlasten, indem sie Einblicke in die Gespräche zwischen Olearius mit dem damaligen Ersten Bürgermeister Hamburgs und heutigen Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geben.
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