BVR-Präsidentin Marija Kolak gibt sich bei Verwahrentgelten machtlos

Die Freigrenzen bis zu der Institute keine Verwahrentgelte erheben, sind im genossenschaftlichen Sektor besonders niedrig. Marija Kolak, die Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sieht dagegen keine Handhabe.
"Die Entscheidung über Verwahrentgelte liegt in der originären Entscheidungshoheit der einzelnen Institute", sagte Kolak auf der Jahrespressekonferenz des BVR am Dienstag. Eine Erhebung seitens des BVR, wie viele der noch 814 genossenschaftlichen Institute ihren Kunden Verwahrentgelte berechnen, gebe es nicht. Ursächlich für die Entwicklung sei allein die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB), sagte Kolak.
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Es sind aber die Verwahrentgelte, die Kunden in die Hände von Zisportalen locken und die wiederum zu Instituten wie der Greensill Bank, bei der das Amtsgericht Bremen über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens entscheiden muss.
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Kolak musste auch einräumen, dass genossenschaftliche Institute mit Zinsplattformen zusammen arbeiten: "Wir sind offen für Kooperation, wird sind nicht offen für Arbitrage auf Sicherungssysteme", so die Verbandsvorsitzende weiter.
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BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann hält es aber nicht für zielführend, dass die Finanzaufsicht BaFin Zinsportale beaufsichtigt, noch dass diese sich an der Einlagensicherung beteiligen. "Die BaFin sollte aber bei den Anbietern (den Banken) genauer hinschauen. Können die sich das Angebot dauerhaft leisten?", forderte Hofmann, sagte aber auch: "Keine Aufsicht der Welt kann aggressive Wettbewerber verhindern."
Die Schlussfolgerung, die Hofmann aus dem Fall Greensill zieht: "Moral hazard muss man ernst nehmen." Das sieht der BVR-Vorstand auch in Sachen der europäischen Einlagensicherung (Edis) so, die von dem Verband der genossenschaftlichen Institute schlicht abgelehnt wird.
"Es kann nicht sein, dass schwache Banken mit nicht nachhaltigen Geschäftsmodellen Einlagen durch aggressive Zinsgestaltung anziehen und anschließend von einer vergemeinschafteten Einlagensicherung aufgefangen werden. Die Bundesregierung sollte daher eine klare Haltung gegen Edis einnehmen."