Britische Finanzaufsicht lockert Regeln für Spacs

Großbritannien lockert die Regeln für börsennotierte Firmenmäntel und will den Finanzplatz London damit attraktiver für die zurzeit boomenden Börsenmantelgesellschaften machen. Die Finanzmarktaufsicht Financial Conduct Authority (FCA) hob am Dienstag die Vorschrift auf, wonach die Aktien der "Special Purpose Acquisition Companies" (Spacs) zeitweise vom Handel ausgesetzt werden müssen, sobald sie ein Übernahmeziel ausgemacht haben.
Für die Spac-Anleger ist das in der Regel der Zeitpunkt, in dem sie entscheiden, ob sie weiter investieren oder ihre Aktien verkaufen. Das hatte Initiatoren von Spacs abgeschreckt, die Firmenmäntel an die Londoner Börse zu bringen.
Der Verzicht auf die Kursaussetzung gilt für Spacs, die beim Börsengang mehr als 100 Mio. Pfund (117 Mio. Euro) eingesammelt haben. Im Entwurf der Regulierung hatte die FCA die Untergrenze noch auf 200 Mio. Pfund festgelegt. Allerdings stellt die FCA Bedingungen an diejenigen Spacs, die von dieser alternativen Regelung Gebrauch machen wollen, wie sie in der Mitteilung schreibt. Die neuen Regeln treten am 10. August in Kraft.
In Europa hat sich Amsterdam zum attraktivsten Markt für Spacs entwickelt, doch auch in Frankfurt gab es in diesem Jahr schon drei davon - darunter die Mantelgesellschaft von Venture-Capital-Investor Klaus Hommels sowie die vom ehemaligen Rocket-Internet-Manager Alexander Kudlich gegründete '468 SPAC I'.
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