
"Es ist gut, dass noch vor dem Jahreswechsel ein Kabinettsentwurf zu elektronischen Wertpapieren auf dem Tisch liegt", sagt Jens Siebert, CSO bei Kapilendo im Gespräch mit FinanzBusiness.
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett das neue Gesetz zur elektronischen Wertpapieren gebilligt. Damit wird die Begebung von Wertpapieren von der Urkunde in Papierform losgelöst. An ihre Stelle tritt die Eintragung entweder in ein bei einem Zentralverwahrer oder einer Depotbank geführtes Register (Zentralregisterwertpapier) oder in dezentrale, auf der Blockchain-Technologie basierende, sogenannte Kryptowertpapierregister (Kryptowertpapier).
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