
Über Jahre hinweg sollen Sparkassen Zinsen aus Sparverträgen falsch berechnet haben. Bundesweit wehren sich immer mehr Verbraucher gegen diese Falschberechnungen, die meist erst auffielen, als die Banken begannen, lukrative Altverträge zu kündigen. Nun könnten den Banken teure Nachberechnungen ins Haus stehen.
Doch soweit ist es noch nicht. Zwar konnte sich die Verbraucherzentrale Sachsen in der vergangenen Woche zum zweiten Mal in kurzer Folge mit einer Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse durchsetzen. Das Urteil vom 17.06. (Az: 5 MK 1/20) bestätigt dabei im Wesentlichen, dass die Zinsanpassungsklausel nicht wirksam ist.
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