
Das Oberlandesgericht Dresden hat am Mittwoch (22. April) überraschen ein Urteil zu Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen getroffen. Das Gericht erklärt die Klausel für unwirksam und folgte in seiner Begründung laut der Pressesprecherin der Oberlandesgerichts Gesine Tews im wesentlichen vorangegangenen Urteilen des Bundesgerichtshofes (BGH).
Konkret ging es in dem Prozess, der von der Verbraucherzentralen Sachsen als Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig angestrengt wurde, um angeblich falsch berechnete Zinsen in den Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel". Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die sächsischen Sparkassen die variablen Zinsen zum Nachteil der Sparer angepasst haben.
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