
Erst Ende April hatte das Oberlandesgericht Dresden in der Musterfeststellungsklage wegen Zinsanpassungen in Prämiensparverträgen der Sparkasse Leipzig ein Urteil (Az. 5 MK 1/19) gesprochen.
Doch nun wird der Streit zwischen Verbraucherschützern und den Sparkassen über die korrekte Berechnung von Zinsen in Sparverträgen das höchste deutsche Zivilgericht beschäftigen. Obwohl sie sich durch das Urteil in Dresden in weiten Punkten bestätigt sah, will die Verbraucherzentrale Sachsen die Klage zum Bundesgerichtshof (BGH) bringen.
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