Einfach mal mit ESG- und Nachhaltigkeit bei Anlagen und anderen Produkten werben - das wird angesichts der Konsequenzen, die drohen, sollten die Standarts nicht eingehalten werden, immer weniger lukrativ und stellt vor allem ein zunehmendes Risiko dar- Das schreiben Christian Ritz, Partner von Hogan Lovells, und Sebastian Gräler, Counsel der Sozietät sowie Lehrbeauftragter an der Bergischen Universität Wuppertal, in einem Gastbeitrag fürdie ”Börsen-Zeitung”.
Druck zu mehr Nachhaltigkeit steigt
Ein ESG-Compliance-Baustein, der in das bestehende Compliance-Management-System integriert werden kann und ein prozessseitig abgesicherter Umgang sollen hier helfen. Denn der Druck auf Unternehmen, sich am Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu beteiligen, steigt kontinuierlich. So finden sich Schlagwörter wie ”Klimaneutral“, ”umweltfreundlich“, ”nachhaltig“ oder ”ESG-konform“ immer häufiger auch auf Anlageformen.
Doch werden die Umstände, die dem Label zugrunde liegen, nicht ausreichend erklärt oder die Eigenschaften nicht eingehalten, drohen insbesondere in der Finanzbranche strafrechtliche Risiken, schreiben die Autoren.
Denn Greenwashing im Finanzsektor steht immer mehr im Fokus von Politik, Behörden und Gerichten in Europa und den USA, was auch die zunehmenden Durchsuchungen zeigen.
Greenwashing - ein ernsthaftes Problem der gesamten Branche
Razzia bei der DWS
Denn: Sollten ESG- und Nachhaltigkeitsangaben erschwindelt oder irreführend sein, bestehen erhebliche Haftungs- und Compliance-Risiken - und derweil der Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs.
Dass die Behörden und Gerichte sensibel auf das Thema Greenwashing reagieren, hat mit der zunehmenden Regulierung durch die Aufsichtsbehörden im Bereich von nachhaltigen Investments und ESG-Compliance zu tun. Innerhalb der EU sind im Jahr 2019 die Offenlegungs-Verordnung und 2020 die Taxonomie-Verordnung auf den Weg gebracht worden, um die Nachhaltigkeit von Investments besser einzuordnen.
Dazu kommt die EU-Richtline über Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD). Sie soll die Lücken in den bisherigen Vorschriften über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen schließen.
LBBW bezeichnet sich nicht mehr als klimaneutral
Die US-Börsenaufsicht geht bereits seit März 2021 mit einer ”Klima und ESG Task Force“ gegen Greenwashing vor.
Im Juli 2021 gab es eine Veröffentlichung mit ESG-Empfehlungen zur Best Practice, im November folgte eine Anleitung zu ESG-bezogenen Aktionärsanträgen. Im März 2022 signalisierte die SEC, dass Greenwashing nun Priorität hätte. in diesem Jahr wurden auch schon mehrere Verfahren, in denen es um den Vorwurf von angeblichem Greenwashing geht, angestrengt.
”Es herrscht gerade sehr viel Unsicherheit im Markt”, sagt Julia Bewerunge
So schaut die BaFin auf das Thema Greenwashing