
”Wo ESG draufsteht, muss auch Nachhaltigkeit drin sein”, sagte Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch im August 2021, als die BaFin eine eigene Richtlinie für die Einstufung von nachhaltigen Investmentfonds vorstellte.
Die Behörde plante damals, die Anlagebedingungen von Investmentvermögen nur noch dann zu genehmigen, wenn auch deren Bezeichnung und Vermarktung nicht irreführend ist. So wollte man dem ”Greenwashing” von Finanzprodukten entgegenwirken.
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