”Asoka Wöhrmann hatte großen Anteil am Erfolg unserer Vermögensverwaltung in den vergangenen Jahren”, sagte Karl von Rohr, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank und Aufsichtsratsvorsitzender der DWS, in einer Mitteilung. ”Unter seiner Führung hat die DWS ihre Marktposition ausgebaut und diese in einem zuletzt herausfordernden Umfeld gut behauptet.”
Stefan Hoops sei ein ausgewiesener Kapitalmarktspezialist, der die ”nötige strategische Weitsicht, die Digitalisierungsexpertise und das Führungsgeschick für diese Rolle mitbringt”, so von Rohr.
Hoops‘ bisherige Verantwortung für die Unternehmensbank übernimmt David Lynne, derzeit Leiter der Unternehmensbank in Asien/Pazifik und verantwortlich für das Geschäft mit festverzinslichen Wertpapieren und Währungen in der Region. Lynne wird damit auch Mitglied im Konzernleitungskomitee. Der Brite kam 1995 zur Deutschen Bank in London und hatte verschiedene Führungspositionen im Kapitalmarktgeschäft in Singapur inne.
Razzia bei der DWS
Zuletzt schlug der bereits seit längerem existierende Ärger wegen der ”Greenwashing”-Vorwürfe wieder hohe Wellen. Am Dienstag bekam die Deutsche Bank und die DWS Besuch von Ermittlern, die Räume in der Zentrale des größten deutschen Geldhauses in Frankfurt sowie im benachbarten Gebäude der DWS durchsuchten. Beteiligt waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft etwa 50 Einsatzkräfte von Staatsanwaltschaft, Finanzaufsicht Bafin und Bundeskriminalamt (BKA).
Ermittlungen bereits seit Mitte Januar
Nach Angaben einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft von Dienstag geht es um den Verdacht des Kapitalanlagebetrugs. ”Das Verfahren richtet sich gegen bislang unbekannte Mitarbeiter und Verantwortliche der DWS.” Die Ermittlungen laufen nach Angaben der Behörde seit Mitte Januar 2022.
Hintergrund der Maßnahme sind seit Monaten kursierende ”Greenwashing”-Vorwürfe gegen die DWS. Demnach soll der Vermögensverwalter Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien zu hoch angesetzt haben und bei Themen wie Umwelt- und Klimaschutz in Wahrheit nicht so weit fortgeschritten sein wie angegeben. Ins Rollen gebracht hatte die Ermittlungen im vergangenen Jahr die frühere Nachhaltigkeitsbeauftragte der DWS, Desiree Fixler.Diese hatte schwere Vorwürfe gegen die Fondsgesellschaft erhoben.
Ex-Nachhaltigkeitschefin erneuert ihre Vorwürfe gegen die DWS
Das Fondshaus soll sich demnach nach außen hin ”grüner” präsentiert haben, als es die Anlagepolitik eigentlich hergibt. Im Interview mit dem Spiegel erneuerte Fixler diesen Vorwurf - auch in Richtung von Vorstandschef Asoka Wöhrmann. ”Es geht nicht unbedingt darum, dass die DWS falsch definiert hat, was ESG-konforme Investments sind, sondern um Falschdarstellung, also den Unterschied zwischen dem, was das Unternehmen nach innen sagt und dem, was es nach außen kommuniziert”, hatte Fixler damals in einem Interview mit dem Spiegel gesagt.
Erste Investoren rechneten bereits mit personellen Folgen
Zu Beginn der Woche hatten erste Investoren mit personellen Folgen gerechnet. Entweder werde Wöhrmann oder DWS-Aufsichtsratschef Karl von Rohr gehen, sagte beislpielsweise ein Großanleger dem Handelsblatt. Von Rohr ist im Bank-Vorstand für das Privatkundengeschäft verantwortlich. Gegen Wöhrmann läuft seit Monaten eine interne Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen die Regeln der Bank bei der Nutzung privater E-Mail-Konten für geschäftliche Zwecke. Wöhrmann ist seit Ende 2018 Chef der DWS, davor leitete er das Privatkundengeschäft der Deutschen Bank.
”Ich lasse mich nicht einschüchtern”, sagt Asoka Wöhrmann
Die Greenwashing-Vorwürfe gegen die DWS sind auch für die Deutsche Bank eine Belastung. Innerhalb des Instituts gibt es Stimmen, die befürchten, dass die Negativschlagzeilen der DWS auf die Glaubwürdigkeit der Deutschen Bank in diesem Bereich abfärben könnten, schreibt das Handelsblatt.
Denn das Frankfurter Geldhaus sieht große Geschäftschancen im Nachhaltigkeitsbereich und will sich in der Öffentlichkeit als Vorreiter auf diesem Gebiet positionieren. Jüngst kündigte die Bank beispielsweise an, ab Juli von ihren Lieferanten bei größeren Aufträgen eine Nachhaltigkeits-Bewertung einer externen Ratingagentur zu verlangen. Von 2023 an müssen die Lieferanten dabei auch noch eine Mindestbewertung erreichen. Das soll für jeden neuen oder verlängerten Vertrag von über 500.000 Euro pro Jahr gelten.