BaFin fordert "faire Umsetzung" des AGB-Urteils von den Banken

Die Aufseher fordern die Banken auf, über das AGB-Urteil des BGH fair zu informieren - und Kunden zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Bei den Aufseher sind bereits rund 580 Beschwerden zu dem Thema eingegangen, wie FinanzBusiness erfuhr.
BaFin-Präsident Mark Branson | Foto: BaFin / Maurice Kohl
BaFin-Präsident Mark Branson | Foto: BaFin / Maurice Kohl

(Aktualisiert: Zitate der BaFin-Sprecherin)

Die BaFin macht den Banken Druck: Die Aufseher fordern die Institute nun explizit auf, bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksamen Gebührenanpassungen fair mit ihren Kunden umzugehen. Die Banken müssten dazu "alle notwendigen Schritte umgehend einleiten".

"Das Urteil des BGH hat Auswirkungen auf fast jede Bankkundenbeziehung. Umso wichtiger ist eine schnelle, unbürokratische, transparente Umsetzung. Unsere diesbezüglichen Erwartungen sind klar. Die BaFin steht für eine faire Behandlung von Kundinnen und Kunden des Finanzsektors", sagt BaFin-Präsident Mark Branson.

Der BGH hatte am 27. April 2021 entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam sind, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen fingieren (Az. XI ZR 26/20).

Nun teilt die BaFin den Banken recht deutlich mit, wie die Umsetzung aus ihrer Sicht aussehen soll: Demnach müssen Kunden nicht nur "klar und verständlich" über die Konsequenzen des Urteils informiert und neue Vertragsgrundlagen geschaffen werden  - wobei es zu keiner "weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten" kommen darf.

Gemischtes Bild bei den Banken

Anlass ist die noch immer verworrene Situation bei den Banken. "Klar ist, dass die Kreditwirtschaft das Urteil vom April und die Entscheidungsgründe, die im Juni veröffentlicht wurden, erst einmal analysieren musste. Sechs Monate nach der BGH-Entscheidung sehen wir ein gemischtes Bild", erklärt dazu Anja Schuchhardt, Sprecherin der BaFin auf Nachfrage von FinanzBusiness.

Viele Institute hätten mit unterschiedlichen Ansätzen darauf reagiert. "Viele betroffene Bankkunden zeigen sich aber nach wie vor unzufrieden und beschweren sich bei uns", so  Schuchhardt.

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Bislang haben sich demnach knapp 580 Menschen bei der BaFin zu dem Thema beschwert. Zum Vergleich: Die Gesamtzahl aller von Januar bis Oktober eingegangenen Beschwerden lag bei rund 8900. "Deshalb greifen wir jetzt als Aufsicht ein und wenden uns deutlich an die Kreditindustrie", so die Sprecherin.

Nicht nur informieren, sondern auch erstatten

Die Banken sollen auch so über die Änderungen informieren, dass Kunden sich einen etwaigen Erstattungsanspruch ausrechnen können. Und die BaFin geht sogar noch weiter: Sie erwartet auch die Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten und die Bildung von Rückstellungen von den Banken.

Bankkunden dürften bei der Anpassung ihrer Verträge nicht unter Druck gesetzt werden. Sollte ein Institut die BGH-Entscheidung und die Erwartungen der Aufsicht dauerhaft und systematisch nicht beachten, wird die BaFin aufsichtliche Maßnahmen in Betracht ziehen. Um die Umsetzung des Urteils zu verfolgen, steht die BaFin unter anderem mit einzelnen Kreditinstituten, den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft und Verbraucherschutzorganisationen in Kontakt.

Erst gestern hatten Verbraucherschützer angekündigt, exemplarisch gegen die Sparkasse Köln-Bonn und der Berliner Sparkasse klagen zu wollen, weil diese in der  Frage der Erstattung nicht korrekt mit ihren Kunden umgingen.

Sparkasse Köln-Bonn und Berliner Sparkasse droht Klage 

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