AGB-Urteil: Verbraucherschützer in Sachsen wittern "Verschleppungstaktik"

Wie Banken und Sparkassen auf das AGB-Urteil des BGH reagieren: Dazu haben die Verbraucherschützer bundesweit 43 Institute befragt - nur ein Teil antwortete. Nun hagelt es neue Kritik.
Ein Kugelschreiber liegt auf der ersten Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank - um sie ging bei dem BGH-Urteil (Symbolbild) | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Ein Kugelschreiber liegt auf der ersten Seite der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank - um sie ging bei dem BGH-Urteil (Symbolbild) | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Um aus erster Hand zu erfahren, wie Banken und Sparkassen auf das AGB-Urteil des Bundesgerichtshofes reagieren, hat die Verbraucherzentrale Sachsen regional und überregional 43 Institute befragt. Ergebnis: Nur ein Teil antwortete.

Die Verbraucherschützer wollen sich damit nicht zufriedengeben. In einer Mitteilung kritisieren sie heute das Verhalten der Geldhäuser und sprechen von einer "Verschleppungstaktik".

"Mit Missachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dürfen Banken und Sparkassen keinen Erfolg haben", erklärt Andrea Heyer, Referatsleiterin Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

An der Umfrage der Verbraucherzentrale beteiligten sich 27 Institute. Viele hätten argumentiert, man befinde sich noch in der Klärung der Rahmenbedingungen und würde berechtigte Rückerstattungen nach individueller Prüfung vornehmen. "Mitunter wird nur ein sehr geringer Teilbetrag erstattet. Oder die Verbraucher*innen werden gebeten, auf ihre Forderung ganz oder teilweise zu verzichten", heißt es in der Mitteilung – ein Institut habe sogar, nachdem der Kunde sich gegen einen Verzicht stellte, mit einer Kündigung des Girokontos reagiert.      

Verbraucherschützer drohen erneut mit Klagen

"Dieses Vorgehen ist für die Betroffenen aus unserer Sicht völlig inakzeptabel", so Heyer, die zugleich auf eine "positive Ausnahme" verweist: ING Deutschland hätte in der Umfrage erklärt, frühere Entgelterhöhungen zunächst ausgesetzt und seit September Rückzahlungen vorgenommen zu haben.

"Sofern nicht bald auch andere Kreditinstitute diesem Beispiel folgen, werden wir wohl im Interesse des Verbraucherschutzes wieder den gerichtlichen Weg einschlagen müssen", betont Heyer.

Wie berichtet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits gehandelt. In mindestens drei Fällen wurden Banken abgemahnt.

Nach dem AGB-Urteil: Banken und Sparkassen kassieren Abmahnungen 

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