Sparkassenkunden fordern nach AGB-Urteil kaum Geld zurück

Bislang haben laut Sparkassenpräsident Helmut Schleweis nur wenige Kunden Gebühren von den Instituten zurückgefordert. Bei der Kreissparkasse Köln zum Beispiel waren es nur 0,5 Prozent der betroffenen Kunden.
Helmut Schleweis | Foto: DSGV
Helmut Schleweis | Foto: DSGV

Für die 371 Sparkassen halten sich die Folgen des AGB-Urteils noch in Grenzen. Zumindest scheint es bislang kaum Kunden zu geben, die von ihnen Rückerstattungen fordern.

In Relation zur Gesamtzahl der Kunden gebe es bisher nur "sehr wenige" Gebührenrückforderungen, sagte Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), dem Handelsblatt.

"Die meisten Kunden sind offensichtlich der Auffassung, dass ihre Zahlungen für die erhaltenen Leistungen angemessen waren", wird Schleweis in dem Bericht zitiert. "Unsere Kunden haben gewusst, was sie bekommen, und sie haben auch immer gewusst, was sie bezahlen." Sollten sie es sich doch noch anders überlegen, sicherte er zu, "werden sich die Sparkassen natürlich damit auseinandersetzen".

Rückzahlungen belaufen sich im Schnitt auf 15 Euro

Der Bericht nennt dafür auch Beispiele, erwähnt unter anderen die Kreissparkasse Köln – bei der bislang lediglich rund 1600 Kunden Gebühren zurückverlangt hätten, wie es heißt. Das entspreche etwa 0,5 Prozent der vom Urteil betroffenen Kunden, erklärte das Institut. "Die Erstattungen liegen überwiegend in einer Größenordnung von 15 Euro."

Ähnliches beobachtet laut dem Bericht auch die Hamburger Sparkasse, unter den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten die Nummer eins. Ohne ins Detail zu gehen, betonte ein Sprecher: "Es sind bislang nur wenige Kunden dazu auf uns zugekommen."

Wie berichtet, handhaben die Sparkassen etwaige Gebührenforderungen ihrer Kunden völlig unterschiedlich. Einige sind auch nur mittelbar betroffen, da sie ihre Kontomodelle zuletzt nicht veränderten, wie etwa die Sparkasse Köln-Bonn.

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