Frankfurter Sparkasse macht Kunden Angebote zur Rückzahlung von Kontogebühren

FinanzBusiness erfuhr aus dem Institut, dass die Angebote für Kunden individuell ermittelt werden. Die angebotene Einmalzahlung sei aber nicht mit der Anerkennung einer Rechtspflicht verbunden.
Kontoauszüge (Symbolbild) | Foto: picture alliance | Christian Ohde
Kontoauszüge (Symbolbild) | Foto: picture alliance | Christian Ohde

Die Frankfurter Sparkasse macht als Folge auf das BGH-Urteil zu den AGB-Klauseln vom April ihren Kunden ein Angebot zur Rückzahlung von Kontoführungsgebühren. Wie die FAZ zuerst berichtete, erhielten einzelne Kunden ein Schreiben, in dem angeboten wird, pauschal 25 Euro zu erstatten. Diese Zahlung sei aber nicht mit der Anerkennung einer Rechtspflicht verbunden, heißt es in dem Schreiben weiter.

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