"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Finanzbranche", sagt die Sparkasse Vogtland

Die Sparkasse Vogtland sieht sich nach einem Urteil des Landgerichts Leipzig in ihrer Rechtsposition bestätigt. Dieses hatte am Donnerstag entschieden, dass das Institut rechtmäßig Verwahrentgelte auf Girokonten erhoben hatte. Die auf Unterlassung klagende Verbraucherzentrale Sachsen konnte nur einen Minimalerfolg bei Girokonten für junge Leute erzielen.
"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Finanzbranche. Es bestätigt die Rechtsposition der Sparkasse Vogtland. Wir werden nun in Ruhe über die weitere Vorgehensweise entscheiden", so ein Sprecher der Sparkasse Vogtland in einer Mitteilung.
Die Sparkasse Vogtland habe die Verwahrentgelte eingeführt, um sich und ihre Kunden vor einem ungebremsten Liquiditätszufluss zu schützen, argumentiert das öffentlich-rechtliche Institut.
Es versichert zudem, dass sich das Verwahrentgelt nicht gegen Kleinsparer richte. "Bei der Sparkasse Vogtland geführte Sparkonten waren nicht von der Erhebung des Verwahrentgeltes betroffen. Dies war auch nicht geplant", so der Sprecher weiter.
367 Institute verlangen Negativzinsen
Verwahrentgelte sind auf dem Vormarsch. Laut einer Erhebung des Vergleichsportals Verivox am 7. Juli verlangen derzeit 367 Banken und Sparkassen Negativzinsen bei Girokonten, 20 Institute verlangen zudem Verwahrentgelte für das üblicherweise kostenlose Tagesgeldkonto, was faktisch einem Negativzins entspreche.
Die Dunkelziffer ist womöglich höher, da Verivox nur die Webseiten und die online zugänglichen Preisverzeichnisse der Banken und Sparkassen in die Erhebung einbezieht.
Die Sparkasse Vogtland mit Sitz in Plauen stand mit einer Bilanzsumme von rund 3,6 Mrd. Euro im bundesweiten Ranking der Sparkassen im vergangenen Jahr auf Platz 126.
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