Flickenteppich bei AGB-Umsetzung der Sparkassen

Die öffentlich-rechtlichen Institute führen rund 37 Mio. Girokonten von Privatkunden - das lässt erahnen, welchen Aufwand sie jetzt treiben müssen, um ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtssicher zu machen. Ein einheitliches Procedere gibt es nicht.
Sparkassen-Logo, gespiegelt im Fenster einer Filiale (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE
Sparkassen-Logo, gespiegelt im Fenster einer Filiale (Symbolfoto) | Foto: picture alliance / SULUPRESS.DE | Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE

371 Sparkassen gibt es bundesweit – und jede von ihnen entscheidet selbst, welche Konsequenzen sie aus dem AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zieht.

Dass sie dabei einheitlich vorgehen, ist kaum zu erwarten. Alexander Hartberg, Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), bestätigt das auf Nachfrage von FinanzBusiness.

Hartung zufolge hat der DSGV zwar "eine Reihe von zentralen Instrumenten entwickelt", die jedoch nicht auf ein gemeinsames Verfahren hinauslaufen. "Ob und wann die Institute diese Instrumente nutzen, wissen wir nicht. Wir stellen sie nur zur Verfügung", sagt er.

Zum Paket gehören sowohl eine juristische Handreichung als auch Tools, die Sparkassen nutzen können, um ihre Kunden über AGB-Änderungen oder neue Preismodelle zu informieren - entweder digital oder per Papierpost.

Dass auch letzteres vorkommen wird, gilt als sicher. Laut Hartung führen die öffentlich-rechtlichen Institute derzeit rund 37 Mio. Girokonten von Privatkunden. "Den weitaus größten Teil der Privatkunden, rund 25 Millionen, können wir auf digitalem Weg rechtssicher erreichen, bei allen anderen gibt es die Option des Papierversands oder des Downloads der AGB-Datei."

Sparkasse Nürnberg informiert Kunden bereits

Medien berichten darüber, dass erste Institute ihre Kunden mittlerweile kontaktiert und damit auch Verbraucherschützer auf sich aufmerksam gemacht haben.

Etwa im Fall der Sparkasse Nürnberg: 200.000 Kunden des Instituts hätten jetzt Post bekommen, verbunden mit der Aufforderung, "ausdrücklich der Geltung aller Ihre Geschäftsbeziehungen mit uns betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Sonderbedingungen und sonstigen Regelungen" zuzustimmen, schreibt die Zeitung Nürnberger Nachrichten. Für die Monate Mai bis einschließlich Juli 2021 biete sie eine Rückerstattung der Differenz zur Erhöhung der jeweiligen Kontoführungspreise an - was die Verbraucherzentrale Bayern jedoch als Versuch deutet, "die BGH-Entscheidung zu umschiffen".

"Ich würde einer solch breit gefassten Änderung nicht zustimmen", wird eine Juristin der Verbraucherzentrale zitiert. Das Entgegenkommen der Bank, eine Rückzahlung für drei Monate zuzugestehen, findet sie, sei nur dem Anschein nach kulant.

Das BGH-Urteil zu AGB-Klauseln wird teuer 

Wie berichtet, hat das BGH-Urteil auch rückwirkenden Charakter und betrifft alle Gebührenerhöhungen, die noch nicht verjährt sind - seit dem Jahr 2018.

Ostdeutsche Sparkassen informieren ab Oktober

Die Ostdeutschen Sparkassen hatten am Dienstag angekündigt, demnächst mit der Aussendung der Unterlagen zu beginnen.

"Voraussichtlich ab Oktober wird es die neuen AGBs und die darauf fußenden Dienstleistungsentgelte geben", sagte Verbandspräsident Michael Ermrich im Rahmen der Pressekonferenz zu den Halbjahreszahlen.

"Für uns ist das Wichtigere die Berliner Sparkasse", sagt Michael Ermrich 

Bei Änderungen erhielten Kunden "nun jeweils rund 160 Seiten juristisch ausformulierte Informationen. Ein gewaltiger Papierberg", so Ermrich - um die Sache anschaulicher zu machen, hatte er den Stapel mitgebracht. Angeschrieben würden grundsätzlich alle Kunden, was rund fünf Millionen E-Mails und Briefe bedeute, erklärte er. "Wir müssen das BGH-Urteil ja nach vorn umsetzen."

Wer ablehnt, ist draußen

Klar ist dabei, dass Sparkassen nicht zögern werden, einzelnen Kunden künftig auch die Tür zu zeigen. Lehnten Kunden die AGB oder die Entgelte ab, könne die jeweilige Sparkasse die Geschäftsbeziehung "leider nicht fortführen", stellte Ermrich fest. "Dann muss er sich einen Dienstleister suchen, der seinen Vorstellungen besser entsprechen kann." Das sei "im Wirtschaftsleben ein alltäglicher Prozess".

Ermrich betonte: "Wir sind nicht in der Lage und auch nicht willens, für jeden Kunden ein eigenes Preismodell und gegebenenfalls abweichende AGBs zu installieren."

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