Das BGH-Urteil zu AGB-Klauseln wird teuer

Auf eine milde Auslegung des BGH-Urteils können die Banken nicht mehr hoffen: Die Karlsruher Richter lassen in ihrer schriftlichen Begründung des Urteils keinen Zweifel an der Unrechtmäßigkeit der Klauseln.
Ein Kugelschreiber liegt auf der ersten Seite der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Ein Kugelschreiber liegt auf der ersten Seite der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Postbank. | Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Ulrike Barth, Tamara Weise

Vor gut vier Wochen hatte der Bundesgerichtshof überraschend ein Urteil gefällt, das viele in der Branche aufhorchen ließ. Bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken erklärten die Richter für unwirksam, weil Kunden lediglich über die Änderung der Klauseln zu Entgelderhöhungen informiert wurden. Widersprachen sie dem nicht, werteten die Banken das als Zustimmung.

Gebührenpläne in Gefahr

Seitdem wurde in der Branche darüber diskutiert, wie weitreichend der Richterspruch aus Karlsruhe ist – und das nicht nur wegen möglicher Rückerstattungen: Plötzlich waren lang vorbereitete Gebührenpläne in Gefahr, die Sparkasse Köln-Bonn und die Sparkasse Darmstadt setzten ihren neuen Preiskatalog vorübergehend sogar aus.

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Die vorliegende schriftliche Urteilsbegründung lässt den Instituten nun tatsächlich wenig Spielraum. VZBV-Vorstand Klaus Müller hält sie für eindeutig: "Die seit Jahren branchenweit für Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen verwendeten AGB-Klauseln sind unwirksam und dafür gibt es auch keinen Vertrauensschutz", so Müller.

"Der Ball liegt nun bei den Banken und Sparkassen. Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu Unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen."

Das Urteil betreffe verschiedene Anlässe für Änderungen, die in einem Dauerschuldverhältnis mit einer Bank vorkommen können, heißt es von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK). "Dazu zählen auch Regelungen über Entgelte für die erbrachten Dienstleistungen. Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies ist vielmehr eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank", so die DK. Das BGH-Urteil soll nun ausgewertet werden, damit dann entsprechende Konsequenzen gezogen werden können.

Die Postbank prüft noch

In dem konkreten Urteil hatten die Verbraucherschützer gegen die Postbank geklagt. Die BGH-Richter befanden, dass die Klauseln zu weitreichend für eine solche stillschweigende Zustimmung, auch "Zustimmungfiktion" genannt, waren (Az.: XI ZR 26/20). Der Kunde werde dadurch benachteiligt.

Das Urteil hat auch rückwirkenden Charakter und betrifft alle auf diese Weise durchgeführten Gebührenerhöhungen, die noch nicht verjährt sind - seit dem Jahr 2018. Dabei ist vorerst noch offen, wie die Postbank nun im Einzelnen mit der Begründung der Richter umgeht. "Wir haben das Urteil des BGH mittlerweile erhalten und werten es derzeit noch aus", sagte ein Sprecher des Instituts heute auf Nachfrage von FinanzBusiness. Inhaltlich könne man sich "noch nicht dazu äußern".

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"Wenn Banken oder Sparkassen laufende Verträge ändern, Preise einführen oder erhöhen wollen, dürfen sie es sich nicht so leichtmachen wie bislang", sagt der VZBV-Vorstand Müller. "Wollen die Banken die Zustimmungsfiktion künftig für weniger gravierende Anpassungen weiter nutzen, benötigen sie dafür neue, wirksame Klauseln. Das ist ein deutliches Signal an die Branche: Es ist nicht in Ordnung, sich von den Kunden einen Blankoscheck für weitreichende Vertragsänderungen ausstellen zu lassen."

Die Frage ist nun, wie die Banken in der Praxis reagieren werden: Zahlen sie freiwillig die - nun rechtswidrig - erhobenen Entgelte zurück oder lassen sie es darauf ankommen, dass Kunden dies einfordern? Die Stiftung Warentest hatte bereits nach dem mündlichen Urteil einen Musterbrief ins Netz gestellt, der es Kunden erleichtern sollte, Gelder zurück zu fordern. Nun könnte also eine Beschwerdeflut über die Banken hereinbrechen.

Erste Kunden melden ihre Ansprüche an

Bereits nach dem mündlichen Urteil gingen Kunden auf ihre Banken zu. Beispiel Erfurter Bank: Ende vergangener Woche hatte Vorstand Peter Neuhaus im Gespräch mit FinanzBusiness davon berichtet, dass die Zahl der Rückforderungen "noch überschaubar" sei. "Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass zur Zeit alle Banken ja noch auf die Urteilsbegründung des BGH warten", meinte er. Klar war ihm aber schon da: "Spätestens wenn es zu den ersten Zahlungen von Banken an Ihre Kunden kommt, wird die Anzahl der Rückforderungen vermutlich deutlich steigen."

Die BaFin hatte erst kürzlich auf ihrer Jahrespressekonferenz bereits ein Worst-Case-Szenario für das Urteil aufgemacht: Demnach habe das Urteil "das Potenzial, dass bei mancher Bank die Hälfte des Jahresüberschusses im Feuer stehen kann", so Exekutivdirektor Raimund Röseler. Thorsten Pötsch, bei der BaFin für Verbraucherschutz, Wertpapieraufsicht, Geldwäsche und Bankenabwicklung zuständig, erwartete zudem "weitreichende Auswirkungen für die gesamte Finanzindustrie", die sich nicht auf Banken beschränken würden.

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