Sparkasse Köln-Bonn lässt Änderungen bei Girokonten nach BGH-Urteil vorerst ruhen

Das Institut wird zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Für Girokonten, die seit dem 1. Mai eröffnet wurden, sollen die neuen Konditionen trotzdem gelten.
Ulrich Voigt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Köln-Bonn | Foto: Sparkasse Köln-Bonn
Ulrich Voigt, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Köln-Bonn | Foto: Sparkasse Köln-Bonn

Das BGH-Urteil zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zieht Folgen für den deutschen Bankensektor nach sich. Nun kündigt auch die Sparkasse Köln-Bonn an, Änderungen bei den Girokonten vorerst auf Eis zu legen.

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