Bundesgerichtshof begrenzt Spielraum der Banken bei AGB-Änderungen deutlich
Der Bundesgerichtshof hat bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken für unwirksam erklärt. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigung dieser Änderungen nicht reagieren. Stillschweigende Zustimmung nennt man das auch.
Die Klauseln seien zu weitreichend und benachteiligten die Kunden unangemessen, erklärte der Vorsitzende Richter am Dienstag in Karlsruhe (Az.: XI ZR 26/20).
Branchenweite Relevanz
Der Fall um die Postbank hat nach Einschätzung von Branchen- und Rechtsexperten branchenweite Relevanz, weil andere Kreditinstitute dieselben oder ähnliche Passagen in ihren AGB nutzen. Kläger war der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Er war in den Vorinstanzen am Landgericht Köln und am Oberlandesgericht Köln gescheitert.