Sparkasse Köln-Bonn muss nach dem AGB-Urteil neu rechnen

Alles war bereits geplant, dann kam Ende April das AGB-Urteil und setzte auch der Sparkasse Köln-Bonn zu: Ihre Gebührenpläne musste sie, wie berichtet, nach der höchstrichterlichen BGH-Entscheidung zunächst auf Eis legen - mit Blick auf die Bestandskunden liegen sie da noch heute.
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