Sparkasse Köln-Bonn muss nach dem AGB-Urteil neu rechnen
Weil sie nach 2018 keine Gebührenanpassungen vorgenommen hat, sieht sich die Sparkasse Köln-Bonn in puncto Rückzahlungen auf der sicheren Seite. Andererseits: Die geplante Gebührenerhöhung für Bestandskunden liegt weiter auf Eis.
![Ein Kunde auf dem Weg zum Eingang einer Filiale der Sparkasse Köln-Bonn. | Foto: picture alliance / Wolfgang Moucha | Wolfgang Moucha](https://photos.watchmedier.dk/watchmedier/resize:fill:3840:0:0/plain/https://photos.watchmedier.dk/Images/article13215401.ece/ALTERNATES/schema-16_9/52586402.jpg)
von TAMARA WEISE
Alles war bereits geplant, dann kam Ende April das AGB-Urteil und setzte auch der Sparkasse Köln-Bonn zu: Ihre Gebührenpläne musste sie, wie berichtet, nach der höchstrichterlichen BGH-Entscheidung zunächst auf Eis legen - mit Blick auf die Bestandskunden liegen sie da noch heute.
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