
Alles war bereits geplant, dann kam Ende April das AGB-Urteil und setzte auch der Sparkasse Köln-Bonn zu: Ihre Gebührenpläne musste sie, wie berichtet, nach der höchstrichterlichen BGH-Entscheidung zunächst auf Eis legen - mit Blick auf die Bestandskunden liegen sie da noch heute.
Es wird intensiv an neuen AGB-Lösungen nach dem BGH-Urteil gearbeitet.
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