"Die Leistungen der Sparkassen waren zu jedem Zeitpunkt die Gegenleistung wert", sagt der DSGV

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hat die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteidigt. "In langfristigen Geschäftsbeziehungen kommt es zwangsläufig zu Veränderungen in den rechtlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen", sagte DSGV-Sprecher Stefan Marotzke auf Nachfrage von FinanzBusiness.
"Eine einfache Anpassungsmöglichkeit der AGB war und ist im Interesse beider Seiten", argumentiert der DSGV.
Dazu wird es nun nicht mehr kommen. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs, das sich gegen die Postbank richtete, aber Auswirkungen auf die gesamte Branche hat, dürfen Banken und Sparkassen das Schweigen des Kunden bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr als Zustimmung werten.
Bundesgerichtshof begrenzt Spielraum der Banken bei AGB-Änderungen deutlich
Nach der Entscheidung des BGH müssen Kunden künftig wohl bei wesentlichen Vertragsänderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können, ausdrücklich zustimmen, so der DSGV-Sprecher.
Die BaFin rechnet damit, dass auf die Banken erhebliche Kosten zukommen, weil Kunden Gebührenerhöhungen von ihren Banken und Sparkassen zurückfordern können.
BaFin warnt vor Kostenexplosion in den Bankbilanzen nach AGB-Urteil des BGH
Das schwant auch der Sparkasse Köln-Bonn: "Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können, lässt sich nicht pauschal beantworten", heißt es seitens der Sparkasse Köln-Bonn in einer schriftlichen Antwort auf Fragen von FinanzBusiness.
Das öffentlich-rechtliche Institut, das zu den fünf größten Deutschlands gehört, hatte nach dem Karlsruher Urteil eine geplante Gebührenerhöhung erst einmal auf Eis gelegt. Notwendige institutseigene Konsequenzen und mögliche Ableitungen ergeben sich erst nach einer Analyse, die die Sparkasse Köln-Bonn eigenen Angaben zufolge gerade vornimmt.
Sparkasse Köln-Bonn lässt Änderungen bei Girokonten nach BGH-Urteil vorerst ruhen
Derweil moniert DSGV-Sprecher Marotzke, dass die Diskussion sich auf die Höhe von Gebühren fokussiert. "Der BGH hat nicht über Entgelte oder deren Angemessenheit, sondern über ein Zustimmungserfordernis entschieden. Die Leistungen der Sparkassen waren zu jedem Zeitpunkt die Gegenleistung wert", sagte er in einer E-Mail-Antwort an FinanzBusiness.