Sparkasse Köln-Bonn und Berliner Sparkasse droht Klage

Nach dem AGB-Urteil aus Karlsruhe steht beiden Instituten eine Musterfeststellungsklage ins Haus: Der Verbraucherzentrale Bundesverband will klären lassen, ob ihr Hauptargument gegen Gebührenerstattungen zulässig ist.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) | Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) | Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau

Schon vor Wochen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) angekündigt, notfalls vor Gericht zu ziehen, wenn sich Banken nach dem AGB-Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Rückforderungen ihrer Kunden stellen.

Verbraucherschützer drohen Banken nach AGB-Urteil mit Klagen

Jetzt wird daraus Ernst: Die Verbraucherschützer rufen Kunden der Sparkasse Köln-Bonn und der Berliner Sparkasse dazu auf, sich an einer Musterfeststellungsklage zu beteiligen. Melden können sie sich per Musterbrief über eine eigens erstellte Webseite.

"Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen", begründet Klaus Müller, Vorstand des VZBV, den Schritt in einer Mitteilung. "Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, die nach Auffassung des VZBV berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen."

Ist das Drei-Jahres-Argument ein Irrtum?

Knackpunkt ist offenbar aber nicht nur, dass die Institute Rückerstattungen verweigern, sondern vor allem: Wie sie dabei gegenüber Kunden auftreten.

Laut VZBV verweisen sie darauf, seit mehr als drei Jahren gar keine Preiserhöhungen vorgenommen zu haben, und es deshalb auch nichts zurückzuzahlen gäbe - was zumindest im Fall der Sparkasse Köln-Bonn zutreffend ist: So hatte sie sich auch im Gespräch mit FinanzBusiness positioniert.

Sparkasse Köln-Bonn muss nach dem AGB-Urteil neu rechnen  

Die Verbraucherschützer halten nun dagegen. "Diese Argumentation ist nach Auffassung des VZBV verfehlt", heißt es. "Die Gerichte sollen feststellen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden - unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung."

Fast zwei Millionen Privatgirokonten

Die Sparkasse Köln-Bonn und die Berliner Sparkasse gehören zu den größten öffentlich-rechtlichen Instituten bundesweit und erreichen zusammen Hunderttausende Kunden: Rund 590.000 Privatgirokonten führt die Sparkasse Köln-Bonn, das Hauptstadtinstitut rund 1,3 Millionen.

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