Verbraucherschützer drohen Banken nach AGB-Urteil mit Klagen

Aus Sicht von Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, zögern Banken Rückzahlungen weiterhin hinaus. Sollte sich das nicht ändern, werde man vor Gericht ziehen.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) | Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) | Foto: picture alliance/dpa | Christophe Gateau
dpa

Verbraucherschützer drohen angesichts der teils schleppenden Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Gebühren an Bankkunden nach dem jüngsten BGH-Urteil mit weiteren Klagen.

"Wenn wir jetzt nicht sehen, dass die unzulässigen Kontogebühren erstattet werden, dann werden wir in eine zweite Runde vor Gericht ziehen", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen.

Geldhäuser müssen Kunden nun im Nachhinein um Zustimmung zu den aktuellen Gebühren bitten. Zudem können Bankkunden Gebühren, die Kreditinstitute ohne explizite Einwilligung erhoben hatten, zurückfordern - nach Einschätzung der Stiftung Warentest rückwirkend bis zum 1. Januar 2018.

Allerdings müssen Verbraucher dafür oft von sich aus aktiv werden. Müller sieht diese Praxis mit Argwohn: "Wir sehen schon, dass jetzt versucht wird, Schlupflöcher zu finden, indem man entweder sagt, die Kunden müssen sich erst einmal melden oder die Kunden müssen nachweisen, welche Gebühren eigentlich wirklich dazugekommen sind."

Müller mahnte: "Die Banken und Sparkassen müssen dieses Urteil erfüllen. Sie müssen das von sich aus erfüllen. Und sie müssen es auch für alle Kunden erfüllen und nicht nur für diejenigen, die sich jetzt melden." Ansonsten gebe es "rechtliche Instrumentarien, um das notfalls zu erzwingen". Möglich wäre zum Beispiel eine sogenannte Musterfeststellungsklage.

Erste Verbraucher melden sich beim Verbraucherschutz

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Bankkunden Ende Juni aufgerufen, über ein anonymisiertes Onlineportal zu melden, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. Nach vzbv-Angaben ist bisher eine vierstellige Anzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern dem Aufruf gefolgt.

Banken schrauben nach Gebühren-Urteil an ihren AGBs - und spielen auf Zeit

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) als Dachverband der fünf großen Bankenverbände in Deutschland überlässt die Umsetzung des Urteils den einzelnen Instituten. "Welche konkreten Maßnahmen das einzelne Institut aus dem Urteil ableitet, obliegt der individuellen Bewertung und Entscheidung des jeweiligen Hauses", erklärte die DK. "Wenn sich Kunden mit Rückforderungsansprüchen an die Institute wenden, werden diese daher stets in eine Einzelfallbetrachtung einbezogen und individuell entschieden."

Eine Kündigung des Kontos als Folge eines Streites um Gebühren sieht die Kreditwirtschaft demnach nicht als Regelfall: "Erfahrungsgemäß werden die Institute häufig zunächst das Gespräch mit dem Kunden suchen, zumal sie ein hohes Interesse daran haben, einmal gewonnene Kunden zu behalten", heißt es in der DK-Stellungnahme.

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