Banken schrauben nach Gebühren-Urteil an ihren AGBs - und spielen auf Zeit

Mit der Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs steht nun fest, dass Verbraucher zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern können. Ob sie das auch tun, steht auf einem anderen Blatt. Während die Institute noch an ihren neuen AGBs schrauben, können sie stillschweigend auf die Trägheit ihrer Kunden hoffen.
Schild des BGH | Foto: picture alliance/dpa |
Schild des BGH | Foto: picture alliance/dpa |

Wenn es nach den Verbraucherschützern geht, ist die Sache klar: Nach dem sogenannten AGB-Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) können Kunden von ihren Banken Gebühren zurückfordern, wenn Gebühren nach dem Prinzip: "Wer schweigt, stimmt zu" erhöht worden waren.

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