Postbank kündigt Erstattung von Gebühren an - in Einzelfällen

Pauschale Rückzahlungen nach dem AGB-Urteil? Nicht mit der Postbank: Die Tochter der Deutschen Bank will jetzt von Fall zu Fall entscheiden.
Hauptsitz der Postbank in Bonn | Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Hauptsitz der Postbank in Bonn | Foto: picture alliance / Daniel Kalker | Daniel Kalker
Tamara Weise, Reuters

Das BGH-Urteil zu Änderungen bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) richtete sich gegen die Postbank – und sie reagiert nun auch als erste Bank auf die schriftliche Urteilsbegründung: "Natürlich wird die Postbank jeden konkreten Erstattungsanspruch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit individuell prüfen und die Entgelte gegebenenfalls erstatten", sagt Sprecher Alexander Adler auf Nachfrage von FinanzBusiness.

Gegebenenfalls: Für die Position der Deutsche-Bank-Tochter ist das das Schlüsselwort.

Wer nutzt, stimmt zu

Bei dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BGH) ging es um vertragliche Änderungen, wie sie in einem Dauerschuldverhältnis mit einer Bank vorkommen können – dazu zählen auch Regelungen über Gebühren.

Adler erklärt: "Der BGH hat konkret entschieden, dass in bloßem Schweigen von Kunden und Kundinnen keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung liegen kann. Kundinnen und Kunden können aber auf anderem Weg einer ihnen angebotenen Vertragsänderung in der Vergangenheit zugestimmt haben."

Das sei dann der Fall, wenn sie neue Angebote etwa "durch explizite Wahl eines Entgeltmodells oder durch ihr Verhalten" angenommen hätten – also schlicht, indem sie sie nutzen. "Eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung ist naturgemäß nicht statisch, sondern definiert sich auch durch das Verhalten der Vertragsparteien", so Adler.

Keine pauschale Rückzahlung

Auch wenn eine Vertragsanpassung im Einzelfall unwirksam gewesen sein sollte, könnten Kunden jetzt nicht pauschal alle gezahlten Entgelte zurückverlangen.

"Ein solcher Anspruch kann sich vielmehr nur auf solche Entgelte erstrecken, die seit der letzten wirksamen Vertragsanpassung oder seit dem ursprünglichen Vertragsschluss zu viel gezahlt worden sind", sagt Adler zu FinanzBusiness. "Dies ist eine Frage des Einzelfalls."

Banken prüfen Belastungen

Ähnlich ist auch die Haltung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) als Dachverband der Banken. Sie hatte bereits gestern in einer ersten Stellungnahme deutlich gemacht, dass jeder Erstattungsantrag individuell geprüft werden müsse. Auf die Banken kommen Unmengen an Papierkram und voraussichtlich hohe Kosten zu. Zudem verlieren sie bereits sicher geglaubte Erträge.

Wie hoch die Belastungen durch das BGH-Urteil sind, lässt sich in den Instituten aber noch nicht abschätzen. Vielerorts hieß es, es werde noch Wochen dauern, bis Banken einen Überblick über mögliche Belastungen hätten – während Anwälte noch über der Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung sitzen, die den Banken nun vorliegt.

"Die Leistungen der Sparkassen waren zu jedem Zeitpunkt die Gegenleistung wert", sagt der DSGV

Das BGH-Urteil zu AGB-Klauseln wird teuer 

Verbraucherschützer erwarten, dass Kunden weitreichende Rückerstattungsansprüche geltend machen können. Die schriftliche Urteilsbegründung des BGH sei eindeutig, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband.

"Der Ball liegt nun bei den Banken und Sparkassen", so Müller. "Wir erwarten, dass sie unverzüglich zu unrecht vereinnahmte Gelder zurückerstatten und rechtswidrige Vertragsänderungen rückgängig machen."

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