Der Bund reguliert seit Anfang Oktober das Geschäft mit Krypto-Währungen, doch die Szene reagiert diesmal untypisch - ruhig. Woran das liegt: Kevin Hackl vom Bitkom erklärt im Gespräch mit FinanzBusiness die Hintergründe.
Das Bundesfinanzministerium (BFM) hat sich in der Krypto-Szene zuletzt wenig Freunde gemacht. Als im Juni angekündigt wurde, den Markt künftig stärker regulieren zu wollen, regte sich sofort Widerstand - wenn auch nur für kurze Zeit: Mit Inkrafttreten der Kryptowertetransferverordnung scheint sich die Kritik in Luft aufgelöst zu haben.
Selbst der Bitkom, der im Juni noch vor einer Vollbremsung des deutschen Krypto-Marktes und einer Abwanderungswelle warnte, schlägt mittlerweile leisere Töne an. Dabei ist Thema noch nicht vom Tisch.
Kevin Hackl, Bitkom-Referent Digital Banking & Financial Services, erklärt im Gespräch mit FinanzBusiness: "Die Kryptowertetransferverordnung in ihrer finalen Fassung ist für Anbieter aus Deutschland nicht dienlich. Unser Ziel ist nach wie vor, zumindest europaweit einen einheitlichen Rechtsrahmen zu bekommen, und Klarheit über die aufsichtsrechtliche Praxis im Krypto-Markt zu erlangen. Im Idealfall haben wir globale Standards, diese müssen allerdings erst entwickelt werden."
Übergangsregelung nimmt den Druck
Dass es um die Kryptotransferverordnung so ruhig geworden ist, hat aus Sicht von Hackl vor allem einen Grund: "Die betroffenen Unternehmen wollen zunächst prüfen, welche Konsequenzen sich aus der Verordnung für sie und ihr Geschäftsmodell ergeben", sagt er. Positiv an der jetzt in Kraft gesetzten Verordnung sei, dass sie eine Übergangsregelung enthalte, die Zeit zum Durchatmen lasse.
"Im Referentenentwurf war das so noch nicht vorgesehen", so Hackl. "Der Punkt ist die zentrale Neuerung, am Grundgedanken hat sich im Vergleich zum Entwurf leider wenig geändert."
Die Übergangsregelung macht es der Krypto-Szene möglich, vorerst ohne Einschränkungen weiterzumachen - vorausgesetzt, die Unternehmen stellen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bis spätestens Ende November einen entsprechenden Antrag und reichen bis Jahresende dann auch eine stichhaltige Begründung ein.
Bitkom fordert Klarheit von den Regulatoren
Hackl zufolge beschäftigt das Thema in seinem Referat viele Mitgliedsfirmen: "Als Bitkom versuchen wir, die Unternehmen zu unterstützen, u.a. indem wir Klarheit zur aufsichtsrechtlichen Praxis erlangen."
Bekommen sie von der BaFin grünes Licht, gilt die Übergangsregelung zunächst für ein Jahr - mit der Option, sie nach Ablauf dieses Zeitraums einmalig um ein weiteres Jahr verlängern zu lassen. "Damit wäre die Thematik vor allem aufgeschoben, aber nicht gelöst", erklärt Hackl. Zwei Jahre seien zwar nicht viel, um eine europäische Lösung zu installieren, aber besser als gar nichts. Er betont erneut, dass dieser junge Markt sonst einen Wettbewerbsnachteil habe. "Gerade bei den deutschen Anbietern gibt es so viel Innovation im Krypto-Bereich, das sollte man nicht unterschätzen."
Mit der Kryptowertetransferverordnung positioniert sich der Bund gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Erreicht werden soll etwa, dass die Anbieter neue Reportingstandards einführen und damit die von der Financial Action Task Force (FATF) entwickelten Anforderungen zur Datenübermittlung umsetzen - die Travel Rule.
Knackpunkt: Unhosted Wallets
Problematisch dabei bleiben aber insbesondere die sogenannten Unhosted Wallets, deren Besitzer nur bedingt identifiziert werden können, bzw. nur dann, wenn sie es zulassen und aktiv mitmachen. Doch wie lässt sich das durchsetzen?
Julian Grigo, Managing Director bei der Solarisbank, hat diesen Aspekt bereits im Juni kritisiert. Zu FinanzBusiness sagte er u.a.: "Ein Kernaspekt der disruptiven Technologie ist es, dass jeder x-beliebige Nutzer, eigene Blockchain-Adressen erstellen kann - ganz ohne Intermediäre, egal ob reguliert oder nicht."
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